Leitartikel

Chiemgauer Privat-Gastgeber ziehen vor Bundesgerichtshof

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Der 150 Mitglieder starke Verein „Private Gastgeber im Chiemgau“ nimmt es mit der mächtigen GEMA auf. Die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – ist den Privatvermietern schon lange ein Dorn im Auge. Aus Sicht der Vermieter werden zu Unrecht Gebühren verlangt und dies oftmals für mehrere Jahre im nachhinein. Die jahrelangen Auseinandersetzungen steuern jetzt auf eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe hin – ganz nach dem Motto „David gegen Goliath“.

Wie Vereinsvorsitzender Bartholomäus Irlinger bei der Jahres-Mitgliederversammlung im Saal des Gasthofes Feldwies in Übersee (wir berichteten) informierte, beschäftigt die GEMA den Verein seit seiner Gründung im Jahr 2014. Gemeinsam mit Anwalt Gerhard Peckert aus Bernau vertreten die Privaten Gastgeber die Auffassung, dass bei der Vermietung von Ferienwohnungen nicht von einer breiten Öffentlichkeit ausgegangen werden kann. „Der Zugang für eine breite Öffentlichkeit ist aber vom Europäischen Gerichtshof als Voraussetzung für die Erhebung dieser Gebühr festgelegt worden. Wir sehen hier die Rechtmäßigkeit der Gebühr als nicht gegeben, da wir der Meinung sind, dass die Ferienwohnungsvermietung in der Regel anders als in der Hotellerie eine längere Aufenthaltsdauer nach sich zieht und hier von breiter Öffentlichkeit nicht die Rede sein kann“ – so Vorstand Barholomäus Irlinger. Der Verband hat nun die Hoffnung, dass es im kommenden Jahr zu einem Grundsatz-Urteil kommen kann. Voraussetzung hierfür war, dass ein namentlich nicht genanntes Mitglied vom Verein der Privaten Gastgeber im Chiemgau nach einer verlorenen Verhandlung vor dem Amtsgericht Traunstein bei der Berufungsverhandlung in der nächsten Instanz Verständnis bei den Richtern fand. Die Richter am Landgericht München waren sich selbst nicht einig, welcher Argumentation sie letztlich folgen sollen und haben einer Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugestimmt. „Dies ist insofern schon als Erfolg zu sehen, da Rechtsfälle vor dem Bundesgerichtshof in aller Regel einen Streitwert von mindestens 20.000 Euro haben müssen, wir aber einen Streitwert von unter 2.000 Euro haben. Die Begründung der Richter ist, dass beide Seiten an einer Klärung des Sachverhaltes Interesse haben müssen“ – erklärte Irlinger weiter. Da vor dem Bundesgerichtshof nur 75 Anwälte zugelassen sind, galt es einen davon trotz des geringen Streitwertes zu finden. Dies gelang Rechtsanwalt Gerhard Peckert. Die Kosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro übernimmt für den klagenden Betrieb der Verein Private Gastgeber im Interesse all seiner Mitglieder. Wie Vorstand Irlinger und Anwalt Peckert weiter informierten, kämpfen sie wie David gegen Goliath gegen die GEMA für alle Ferienwohnungsvermieter in ganz Deutschland. „Die Chancen für ein positives Urteil stehen 50:50, bis zum Urteil bleibt alles beim Alten. Sofern bis dahin Gebühren-Rechnungen kommen, soll die Bezahlung vorbehaltlich der Entscheidung von Karlsruhe erfolgen und gegebenenfalls auf eine Rückzahlungs-Forderung hingewiesen  werden“ – so Geschäftsführer Markus Ritter vom Verband der Privatvermieter im Chiemgau.

Ein zweites Ärgernis für private Gastgeber sind nach den Worten von Bartholomäus Irlinger die vielen Bewertungsportale im Internet und wie damit Mißbrauch betrieben wird. Hierzu sagte er: „Dass es in der heutigen Zeit bei einigen Portalen immer noch möglich ist, eine Bewertung abzugeben, ohne tatsächlich Gast gewesen zu sein ist für mich ein völliges Unding. Bei mehreren Betrieben unseres Vereins kam es vor, dass beim größten deutschen Portal HolidayCheck fälschlicherweise üble Zustände beschrieben wurden. Unsere Recherchen ergaben, dass es den angeblichen Kunden gar nicht gab, deswegen fordern wir die Betreiber aller Bewertungsportale auf, Bewertungen ohne Nachweis der tatsächlichen Anwesenheit eines Gastes nicht mehr zu veröffentlichen“.

Fotos: Hötzelsperger – von links: Geschäftsführer Markus Ritter, Vorstand Bartholomäus Irlinger und Rechtsanwalt Gerhard Peckert sowie  von links: Vorstand Bartholomäus Irlinger und RA Gerhard Peckert

Nähere Informationen: Private Gastgeber im Chiemgau e.V., Haslacher Straße 30, 83278 Traunstein, Tel. 0861-90963611, mobil Gf Ritter 0151-23083988, www.private-gastgeber.de

 

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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