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Staatliche Unterstützung bei der Vorsorge: Rentenvorteile und Zulagen für Eltern

Staatliche Unterstützung bei der Vorsorge: Rentenvorteile und Zulagen für Eltern

Der Staat fördert die Altersvorsorge von Eltern mit Zulagen bei der Riesterrente und mit der Mütterrente. Familien, die mit einer Immobilie für das Alter vorsorgen möchten, hilft er mit dem Baukindergeld. Wie hoch die jeweiligen Unterstützungen ausfallen und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Zulagen bei der Riester-Rente

Bei der Grundzulage spielt es keine Rolle, ob eine Einzelperson oder ein Ehepaar riestert. Der Zuschuss beträgt 175 Euro pro Person und Jahr. Eltern profitieren von einer Kinderzulage: Haben sie vor 2008 geborene Kinder, kann eines der Elternteile jährlich 185 Euro zusätzlich bekommen. Für Kinder, die nach 2008 geboren sind, gibt es sogar 300 Euro Kinderzulage.

Um die vollen Grund- und Kinderzulagen zu erhalten, ist eine wichtige Voraussetzung zu erfüllen: Es muss pro Jahr wenigstens der Mindesteigenbeitrag in den Vertrag eingezahlt werden. Er umfasst vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, mindestens aber 60 Euro Eigenleistung im Jahr. Das gilt auch für Geringverdiener oder Ehepartner ohne Job, die riestern. Um die vollen Kinderzulagen zu erhalten, muss lediglich eines der Elternteile die Voraussetzung erfüllen. Der maximale Förderbeitrag liegt bei 2100 Euro im Jahr. Sparer können höhere Beträge einzahlen, erhalten allerdings nur bis zu diesem Betrag Begünstigungen in der Steuer.

Die Riester-Beiträge kann das Ehepaar zudem von der Steuer absetzen. Die Höhe des Steuervorteils ist vom Einkommenssteuersatz abhängig. Bei der Auszahlung im Alter müssen riesternde Paare wie auch Einzelpersonen allerdings Steuern auf die Rente zahlen – die Verträge werden also nachgelagert besteuert.

Es gibt beim Riestern folgende Ansparformen:

  • Riester-Banksparplan
  • Riester-Bausparvertrag
  • Riester-Darlehen
  • Riester-Fondssparplan
  • Riester-Rentenversicherung

Oft fällt es schwer, sich für die richtige Ansparform zu entscheiden. Hier helfen die Berater von Banken und Sparkassen sowie von Finanzdienstleistern wie DVAG, MLP und tecis, einer Tochter von Swiss Life Deutschland. Die Berater stellen unter anderem sicher, dass das Riester-Produkt zur individuellen Altersvorsorge der Sparer passt. Wer riestert, erhält zumindest das Geld zurück, das er in den Vertrag eingezahlt hat – das Ersparte ist inklusive der Zulagen staatlich garantiert.

Darüber hinaus stimmen die Berater von Finanzberatungen wie tecis das Anlageprodukt auf die Sparmentalität ihrer Kunden ab: Konservative Sparer können beispielsweise in eine Rentenversicherung einzahlen, eher risikofreudige Anleger in einen Fonds-Sparplan.

Staatlicher Rentenzuschuss in Form der Mütterrente

Mütter sind im Rentenalter finanziell oft schlechter gestellt, weil sie wegen der Kindeserziehung längere berufliche Auszeiten nehmen mussten. Die Mütterrente soll das ausgleichen – sie gilt aber auch für Väter, die ebenfalls einen längeren Zeitraum zu Hause geblieben sind, um ihr Kind aufzuziehen.

Nach einer Neuregelung Anfang 2019 (Mütterrente II) werden Kindererziehungszeiten in Höhe von insgesamt zweieinhalb Jahren pro Kind angerechnet:

  • Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gibt es 2,5 sogenannte Entgeltpunkte. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, sind es drei Entgeltpunkte.
  • Ein Entgeltpunkt entspricht 32,03 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 30,69 Euro (neue Bundesländer).

Beispiel: Wer in den alten Bundesländern ein 1992 oder später geborenes Kind erzogen hat, bekommt drei Entgeltpunkte angerechnet. Das bedeutet einen Rentenanspruch in Höhe von 96,09 Euro monatlich.

Wichtig: Die Zeiten der Kindererziehung müssen beim Rentenversicherungsträger beantragt werden, damit sie im Rentenkonto erfasst sind und es später zur Auszahlung kommt.

Baukindergeld für Eltern mit Hauswunsch

Die eigene Immobilie ist für viele Menschen ein Lebenstraum. Sie kann der privaten Altersvorsorge dienen und an die Kinder vererbt werden. Das Baukindergeld soll es Familien und Alleinerziehenden erleichtern, eine Immobilie zu finanzieren. Die Förderung sieht folgendermaßen aus:

  • Für ein Kind gibt es in zehn Jahren 12.000 Euro.
  • Das Baukindergeld wird als jährliche Rate in Höhe von 1.200 Euro ausgezahlt.
  • Voraussetzung ist, dass im Haushalt der Eltern Kinder unter 18 leben, für die Kindergeld gezahlt
  • Das Haushaltseinkommen bei einem Kind darf höchstens 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Summe um 15.000 Euro.
  • Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung muss nach dem 1. Januar 2018 unterschrieben beziehungsweise bewilligt worden sein.
  • Die betreffende Immobilie muss zum Zeitpunkt, an dem der Kaufvertrag unterschrieben wird, beziehungsweise am Tag der Ausstellung der Baugenehmigung, die einzige Immobilie im Familienbesitz sein.

Weitere Informationen zum Baukindergeld gibt es bei der Förderbank KfW. Sie zahlt den Zuschuss nach Beantragung und Bewilligung aus.

Bildnachweis: Pixabay, 457235, sathyatripodi

Redaktion

Rainer Nitzsche

Als Webseiten-Entwickler bin ich für die Gestaltung und den technischen Betrieb dieser Plattform verantwortlich und versuche, die Seite ständig aktuell und zeitgemäß zu halten.

Als Reportage-Fotograf möchte ich mit wenigen Bildern wiedergeben, was als geschriebener Text vielleicht Bände füllen würde. Es geht um Ereignisberichte in Bildern. Es gilt, schrittweise und in den richtigen Momenten Entwicklung und Ablauf von Ereignissen festzuhalten, die schließlich in einem Höhepunkt gipfeln. Das bedeutet, meine Fotografien sind sehr oft weniger formell und zeigen den Charakter der Menschen eher in einer pose-freien, authentischen Weise, die nicht inszeniert ist.
Mehr Fotos finden Sie auch auf meiner Webseite unter www.rainernitzsche.de

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