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Bayerischer Heilbäderverband tagte in Bad Endorf

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

In Bad Endorf versammelten sich zwei Tage lang die Mitglieder des Bayerischen Heilbäderverbandes – abschließend gab es einen Zehn-Punkte-Forderungs-Katalog an die Politik.

Pflegebedürftige, Kranke und Menschen mit Behinderung brauchen die Solidarität der Gemeinschaft. Ein Gesundheitssystem darf niemanden, der Hilfe benötigt, vernachlässigen. Medizinische Kompetenz und moderne Medizintechnik müssen für alle zugänglich sein. In der Politik muss deshalb der Gedanke einer ganzheitlichen Medizin, auf die alle Bürger vertrauen können, oberste Priorität haben. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist eine umfassende Prävention, um Krankheiten vorzubeugen. Die Parteien im Deutschen Bundestag müssen das Präventionsgesetz weiter entwickeln. Das Präventionsgesetz von 2015 war nur ein erster Schritt. Ein wichtiger Baustein sind die Kur- und Heilbäder mit ihren ortsgebundenen Heilmitteln. Sie müssen weiter unterstützt werden. Die Gesundheitspolitik muss den Fokus auf seltene Krankheiten erweitern. Sie muss verstärkt die demografische Entwicklung, die Zunahme der chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Demenz oder Rückenleiden sowie die längere Lebensarbeitszeit der Menschen berücksichtigen.
Sie muss eine Medizin mit einem ganzheitlichen Blick auf den Menschen als Einheit von Körper, Geist und Seele fördern.

Der Bayerische Heilbäder-Verband hat deshalb auf seiner Frühjahrstagung in Bad Endorf am 11. April 2017 folgenden Zehn-Punkte-Forderungskatalog an die Parteien verabschiedet:

1.) Das Präventionsgesetz von 2015 muss weiter entwickelt werden. Dabei ist der ganzheitliche Ansatz stärker zu berücksichtigen. Präventionsmaßnahmen, deren Wirkung belegt und die wissenschaftlich anerkannt sind, sollten stärker gefördert werden.

2.) Das betriebliche Gesundheitsmanagement ist bei vielen großen Unternehmen etabliert. Bei mittelständischen und kleinen Unternehmen besteht Handlungsbedarf. Die veränderte Arbeitswelt, die Zunahme chronischer Krankheiten und der Fachkräftemangel machen eine betriebliche Gesundheitsförderung unerlässlich. Die Möglichkeit einer Steuerermäßigung von 500 Euro pro Arbeitnehmer im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements muss für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinfacht werden. Die Steuerermäßigung sollte nicht nur für therapeutische Leistungen, sondern auch für die im direkten Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Kosten ( Anreise, Unterkunft) gewährt werden..

3.) Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird die Zahl der Pflegebedürftigen im Zeitraum von 2013 bis zum Jahr 2060 von 2,7 Millionen auf 4,7 Millionen steigen. Alleine die Zahl der Demenzerkrankten wird von heute ca. 1,4 Millionen bis zum Jahr 2030 auf voraussichtlich 2,2 Millionen steigen. Schon jetzt haben Leistungsträger Schwierigkeiten, qualifiziertes Pflegepersonal zu finden. Der Bayerische Heilbäder-Verband fordert deshalb eine bundesweite Kampagne für Pflegeberufe. Pflegekräfte brauchen und verdienen eine höhere Wertschätzung für ihre Tätigkeit.

4.) In Zukunft wird aufgrund der demografischen Entwicklung und der Zunahme chronischer Krankheiten der Bedarf an qualifizierten Heilmittelerbringern wie Ergo- oder Physiotherapeuten steigen, sowohl im Präventions- als auch im Rehabilitationsbereich. Um einem Fachkräftemangel vorzubeugen, muss die Attraktivität dieser Berufsbilder gesteigert werden. Dazu gehört auch eine Gebührenordnung mit einer leistungsgerechten Vergütung. Im Bereich der Osteopathie sieht der BHV Handlungsbedarf und fordert den Gesetzgeber auf, hier tätig zu werden.

5.) Die Zahl der ambulanten Vorsorgeleistungen nach §23 Abs. 2 SGB V ist dramatisch zurückgegangen. Der Zugang zu diesen Vorsorgeleistungen muss erleichtert werden. Dazu gehört ein vereinfachtes Antragsverfahren mit mehr Transparenz für Ärzte und Patienten.

6.) Die ambulanten Vorsorgeleistungen nach §23 Absatz 2 SGB V müssen zur Pflichtleistung der Krankenkassen werden. Versicherte sollten die Wahlfreiheit besitzen, selbst zu entscheiden, ob sie die Maßnahme am Wohnort oder in einem anerkannten Kur- oder Heilbad durchführen.

7.) Es gibt in Deutschland keine einheitliche, verlässliche Statistik über die Vorsorgeleistungen nach Art. 23 Abs. 2 SGBV. Der Bayerische Heilbäder-Verband fordert eine Statistikpflicht der Krankenkassen und eine verlässliche Statistik über Anträge, Bewilligungen und Widersprüche zu diesen Leistungen sowie über durchgeführte ambulante Vorsorgeleistungen.

8.) Der Bedarf an Leistungen in der Rehabilitation wird in Zukunft weiter steigen. Dabei sind eine bessere Vernetzung der Akteure (Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Sozialstation, Heilmittelerbringer) und adäquate Vergütung erforderlich.

9.) Die ortsgebundenen Heilmittel wie Moor, Sole oder Thermalwasser sind in den Heilmittelkatalog aufzunehmen, da ihre Wirksamkeit belegt ist und sie eine wichtige Therapieergänzung darstellen.

10.) Jeder Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung sollte von seiner Krankenkasse einen Kontoauszug darüber erhalten, in welcher Höhe er medizinische Leistungen in Anspruch genommen hat. Das würde zu mehr Transparenz und Kostenbewusstsein führen.

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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