Gastronomie

DEHOGA Bayern: Neuer Leitfaden zur Kassenführung

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Auf Initiative des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern hat Walter Nussel, MdL, in seiner Funktion als Entbürokratisierungsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, zusammen mit dem Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern einen Leitfaden für die betriebliche Kassenführung erstellt. Diesen überreichte er im Rahmen eines gemeinsamen Präsidiumsaustausches DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer sowie Konrad Ammon jun., Landesinnungsmeister des Fleischerverbandes Bayern.

Die schriftlichen Hinweise sind eine Reaktion auf das im Dezember 2016 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, das zusätzliche Anforderungen für die Kassenaufzeichnungen vorsieht. Aufgrund nicht eindeutiger Vorgaben, was hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Kassenführung zu beachten ist, kam es bei Unternehmen quer durch alle Branchen zu großer Verunsicherung. Es bestand bei vielen die Befürchtung, dass die Finanzverwaltung Mängel in der Kassenführung feststellen könnte und es in der Folge zu Hinzuschätzungen und Steuernachzahlungen bei Betriebsprüfungen oder Kassennachschauen kommt. DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Die Broschüre ist eine großartige Hilfe für jeden Unternehmer, sie schafft ein großes Stück mehr Rechtssicherheit.“

Neben der Erstellung des bundesweit einmaligen Leitfadens, kann Nussel noch auf weitere Erfolge für das Gastgewerbe in seiner Funktion als Entbürokratisierungsbeauftragter verweisen: So hat er auf Vorschlag des DEHOGA Bayern einen „Praxis-Check“ eingeführt, mit dem Gesetze und Verordnungen vor ihrem Inkrafttreten auf ihre Praxistauglichkeit und praktische Umsetzbarkeit geprüft werden müssen.

Dank Nussel gibt es auch einen bayerischen Sonderweg bei der Umsetzung der Richtlinie zur Datenschutz-Grundverordnung: Bayern sieht hier Beratung für kleine Unternehmen und Selbstständige anstelle von Sanktionen vor. Zugleich sollen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen durch Anwälte nicht hingenommen werden.

Auch die Versammlungsstättenverordnung wurde vom Entbürokratisierungsbeauftragten hinsichtlich Praktikabilität in Angriff genommen: So wird es einen Leitfaden mit klaren Regelungen zu Bestuhlungs- und Rettungswegeplänen bei Veranstaltungen geben. Darüber hinaus kündigte Nussel an, unter anderem die Themen Brandschutz, DIN-Normen sowie Statistik- und Dokumentationspflichten praxistauglicher zu gestalten.

Bericht und Foto: Hotel- und Gaststättenverband

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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