Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber erläutern Neuerung
Für bäuerliche Familienbetriebe in Bayern gelten zukünftig beim Um- und Neubau von Stallanlagen für Rinder und Schweine Vereinfachungen für baurechtlich zu genehmigende Tierwohlställe. Um den Weg für Genehmigungen zu ebnen und Verfahren zu beschleunigen, haben das Bayerische Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium gemeinsam Vollzugshinweise erstellt. Darauf wiesen Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber heute in München hin. Glauber betonte: „Wir unterstützen den Umbau auf tierwohlgerechte Ställe in der Landwirtschaft. Verbesserungen gelingen nur gemeinsam. Der Freistaat schafft mit der Neuregelung Verbesserungen für viele Landwirte. In einfach gelagerten Fällen kann zukünftig im Sinne des Tierwohls mehr Auslauf für Rinder und Schweine schneller geplant und genehmigt werden. Damit wird es für landwirtschaftliche Unternehmen und Genehmigungsbehörden leichter, Tierwohlställe zu beantragen und baurechtlich zu genehmigen. Die gemeinsamen neuen Vollzugshinweise sind ein weiterer Schritt beim Bürokratieabbau.“
Kaniber unterstrich: „Die Anforderungen des bundesweit geltenden Immissionsschutzrechts sind besonders seit der Neufassung der TA Luft 2021 kaum noch zu überblicken. Mit den nun vorliegenden Vollzugshinweisen ist es uns gelungen, durch klare Vorgaben an unsere nachgeordneten Behörden bayernweit einen einheitlichen Vollzug dieser Regelungen zu gewährleisten. Ganz besonders freut es mich, dass wir es geschafft haben, speziell für Stallbauvorhaben unserer bäuerlich geführten Familienbetriebe wesentliche Vereinfachungen – etwa durch Verzicht auf Gutachten – zu erreichen. Auch im Umfeld der besonders stark geschützten und empfindlichen FFH-Gebiete soll es ermöglicht werden, nach einheitlichen Kriterien mit vertretbarem Aufwand – ohne Gutachten – tierwohlgerechte Stallbauvorhaben zu realisieren. Das wird dazu beitragen, dass unsere Betriebe auch künftig hochwertige regionale Produkte aus heimischer Tierhaltung erzeugen können.“
Mit den gemeinsamen Vollzugshinweisen werden die komplizierten Bundesvorgaben der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft), zu naturschutzrechtlichen Fragen der Stickstoffdeposition nach Anhang 8 der TA Luft speziell für baurechtlich zu genehmigende Tierwohlställe in der Nähe von FFH-Gebieten, stark vereinfacht. Die neuen Vollzugshinweise von Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium zeigen in sieben Fallkonstellationen vereinfachte Lösungswege für viele Praxisfälle auf. Aufwändige Gutachten oder Ausbreitungsrechnungen sind in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. Diese Regelung gilt beispielsweise bei allen Fällen ohne Tierplatzzahlerhöhungen. Selbst bei einer Erhöhung der Tierplatzzahlen sind Vereinfachungen vorgesehen.
Die „Hinweise zu einer vereinfachten Vorgehensweise bei der Umsetzung von TA Luft Anhang 8 bei baurechtlich zu genehmigenden Tierwohlställen“ sind im Internet unter https://s.bayern.de/tierwohlstaelle abrufbar.
Text: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – Fotos: Hötzelsperger