Gesundheit & Corona

Bayer. Landkreistag moniert Corona-Abrechnungen

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Mit Bekanntwerden des massenhaften Betrugs bei Corona-Schnelltests hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigt, diesen mit strengen Kontrollen schnell zu beenden. Zweifelsohne ist die rasche und wirksame Bekämpfung von Abrechnungsbetrügereien eine sehr wichtige Aufgabe. Doch der nun vorgelegte Entwurf einer 4. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung ist für die Erreichung dieses Ziels völlig untauglich.

In der Sache ist vorgesehen, dass das Robert-Koch-Institut die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen prüft und Auffälligkeiten feststellt. Diese Auffälligkeiten sollen an die „zuständigen Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ weitergeleitet werden. Anschließend sollen die Gesundheitsämter gezielt eine vertiefte Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung und Abrechnung der Testungen durchführen.

„Unabhängig davon, dass die Verordnungsermächtigung unserer Auffassung nach eine Aufgabenverschiebung von der Kassenärztlichen Vereinigung auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht trägt, ist der Vorschlag unter fachlichen Gesichtspunkten geradezu absurd! Die Gesundheitsämter beschäftigen Amtsärzte, Hygienekontrolleure und Fachkräfte der Sozialmedizin, die über eine umfassende Kompetenz in der Beurteilung medizinischer, infektiologischer und hygienischer Fragestellungen verfügen. Mangels Zuständigkeit sind sie weder in Abrechnungsprüfungen eingebunden, noch besitzen sie die dafür nötige datenanalytische und betriebswirtschaftliche Expertise. Wenn jetzt den bis an die Grenzen und darüber hinaus belasteten Gesundheitsämtern zusätzlich noch fachfremde Aufgaben aufgeladen werden sollen, nur weil die Abrechnungsspezialisten der Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Arbeit nicht erledigen, wird dies nicht zu einer raschen Problemlösung führen“, so Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistags. „Sollte die Kassenärztliche Vereinigung wider Erwarten zur Prüfung nicht in der Lage sein oder der Bund kein Vertrauen in deren Arbeit haben, erscheint eine Aufgabenverlagerung allenfalls auf Behörden des Bundes erwägenswert, die wie beispielsweise der Zoll ähnliche Prüfaufgaben haben. Im Übrigen handelt es sich bei der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten, wie sie hier in Rede stehen, um originäre Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Besonders dreist erscheint auch das Ansinnen des Bundes, den Gesundheitsämtern fachfremde Aufgaben ohne Kostenerstattung aufzubürden, während die Vergütungen für die Abrechnungsprüfung den Kassenärztlichen Vereinigungen ungeschmälert erhalten bleibt. Es kann nicht angehen, dass sich der Bund auf Kosten der Länder und Kommunen seiner finanziellen Verantwortung entledigt“, so Präsident Karmasin.

Der Bayerische Landkreistag

Der Bayerische Landkreistag ist einer der vier Kommunalen Spitzenverbände in Bayern neben dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Bezirketag. Er vertritt die 71 bayerischen Landkreise. Wesentliches Ziel des Bayerischen Landkreistags ist es, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken. Als Anwalt der bayerischen Landkreise berät der Bayerische Landkreistag seine Mitglieder und tritt für die Stärkung des ländlichen Raums ein. Präsident des Bayerischen Landkreistags ist der Fürstenfeldbrucker Landrat Thomas Karmasin. Als Geschäftsführendes Präsidialmitglied leitet Andrea Degl die Geschäftsstelle.

Bericht und Foto: Bayerischer Landkeistag – Präsident Thomas Karmasin

Foto: Hötzelsperger –  Teststation Prien

 

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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