Leitartikel

Eingeschränkte Silvesterfeuerwerke auf dem Samerberg

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Aufgrund einer gemeindlichen Verordnung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr an bestimmten und vielen Plätzen auf dem Samerberg verboten. Zu diesen Plätzen gehören der Dorfplatz in Törwang, der Kirchplatz in Grainbach sowie die Bereiche rund um die Kirchen von Rossholzen und Steinkirchen. Auch in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden gilt das Verbot.

Foto: Jörg Schäfer – Blick von der Aussichtskapelle auf Törwang

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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