Aufgrund einer gemeindlichen Verordnung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr an bestimmten und vielen Plätzen auf dem Samerberg verboten. Zu diesen Plätzen gehören der Dorfplatz in Törwang, der Kirchplatz in Grainbach sowie die Bereiche rund um die Kirchen von Rossholzen und Steinkirchen. Auch in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden gilt das Verbot.
Foto: Jörg Schäfer – Blick von der Aussichtskapelle auf Törwang
Die Überschrift ist Effekthascherei! Es ist dort verboten, wo es schon immer verboten war. Ich hätte den Artikel evtl. auch ohne die schmissige Überschrift, die ein generelles Verbot impliziert, gelesen. Keine Sorge. Diese Art von Artikelgestaltung nervt.
Haben die Überschrift abgeändert, nicht mehr Keine, sondern Eingeschränkte Silvesterfeuerwerke…
Danke.