Wirtschaft

Alleinerziehende Mütter in Bayern mit weniger als 1 500 Euro

Im Jahr 2021 leben 41 Prozent der alleinerziehenden Mütter in Bayern von weniger als 1 500 Euro monatlichem Nettoeinkommen. Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter arbeitet in Teilzeit.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik leben im Jahr 2021 in Bayern 1,9 Millionen Familien mit Kindern, darunter 352 000 Alleinerziehende. 84 Prozent der Alleinerziehenden waren Frauen. 41 Prozent der alleinerziehenden Mütter verfügen über ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1 500 Euro. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter ist in Teilzeit beschäftigt.

Fürth. Nach den Erstergebnissen des Mikrozensus, der jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführt wird, gibt es im Jahr 2021 in Bayern 1,9 Millionen Familien, sogenannte Eltern-Kind-Gemeinschaften. In 1,3 Millionen Familien sind die Kinder noch minderjährig. Bei 81 Prozent der Familien leben Mütter und Väter in Partnerschaften (Ehe oder Lebensgemeinschaft), 19 Prozent machen Alleinerziehende aus – das entspricht in etwa 352 000 Familien. 84 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen.

Im Jahr 2021 leben in Bayern 84 Prozent der Mütter in Partnerschaften. Im Vergleich dazu waren es unter den Vätern 96 Prozent. Entsprechend ist der Anteil Alleinerziehender mit 16 Prozent unter den Müttern deutlich höher als bei den Vätern mit vier Prozent. In absoluten Zahlen sind es in Bayern etwa 295 000 Mütter, die allein mit ihren Kindern im Haushalt leben.

Alleinerziehende in Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigung

Von den 198 000 erwerbstätigen alleinerziehenden Müttern (ohne Beurlaubte, z.B. aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit) arbeiten im vergangenen Jahr 57 Prozent in Teilzeit und 43 Prozent in Vollzeit. Demgegenüber geht von den Müttern, die in einer Partnerschaft (Ehe oder Lebensgemeinschaft) leben, ein Viertel einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach. Zum Vergleich: Neun von zehn alleinerziehenden Vätern sind in Vollzeit erwerbstätig (90 Prozent). Weitere Unterschiede zeigen sich bei Nichterwerbspersonen, die zum Beispiel aufgrund längerer Krankheit oder Kinderbetreuung nicht erwerbstätig waren: Mit 29 Prozent liegt deren Anteil bei alleinerziehenden Müttern um vier Prozentpunkte höher als bei alleinerziehenden Vätern und um sieben Prozentpunkte höher als bei Müttern in Partnerschaften.

Monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1 500 Euro

Auch das pro Monat verfügbare persönliche Nettoeinkommen weist Unterschiede zwischen alleinerziehenden Müttern und Vätern auf. Das persönliche Nettoeinkommen umfasst alle Einkünfte, also neben dem Einkommen durch die Erwerbstätigkeit unter anderem auch Sozialhilfeleistungen und Unterhaltszahlungen. 41 Prozent der alleinerziehenden Mütter haben vergangenes Jahr weniger als 1 500 Euro im Monat zur Verfügung. Knapp ein Fünftel (18 Prozent) der alleinerziehenden Mütter muss mit weniger als 1 000 Euro pro Monat auskommen. Hingegen verfügen mehr als vier Fünftel (81 Prozent) der alleinerziehenden Väter über ein Nettoeinkommen von mehr als 1 500 Euro im Monat.

Der Mikrozensus ist eine Erhebung, die jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung bundesweit durchgeführt wird. In Bayern werden ca. 60 000 Haushalte zu ihren Lebensbedingungen befragt.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik
Foto:
stock.adobe.com | natalialeb

Redaktion

Rainer Nitzsche

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Als Reportage-Fotograf möchte ich mit wenigen Bildern wiedergeben, was als geschriebener Text vielleicht Bände füllen würde. Es geht um Ereignisberichte in Bildern. Es gilt, schrittweise und in den richtigen Momenten Entwicklung und Ablauf von Ereignissen festzuhalten, die schließlich in einem Höhepunkt gipfeln. Das bedeutet, meine Fotografien sind sehr oft weniger formell und zeigen den Charakter der Menschen eher in einer pose-freien, authentischen Weise, die nicht inszeniert ist.
Mehr Fotos finden Sie auch auf meiner Webseite unter www.rainernitzsche.de

1 Kommentar

  • Gefälschte Statistik. Bei geschiedenen Frauen wird Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt nicht als Einkommen gerechnet. Auch andere Einkommen wie Zuwendungen von Dritten nicht. Die machen sich oft nen faulen Lenz auf Kosten der entsorgten Väter und der Allgemeinheit, weil sie noch staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Würden die Unterhaltszahlungen und der Kindesunterhalt mitgerechnet wird schnell klar wer tatsächlich in Armut lebt. Der wegen Erwerbsobliegenheit bis auf den Selbstbehalt runtergepfändete vollzeitarbeitende entsorgte andere Elternteil, den diese Mütter oft verachtend Erzeuger nennen. Lösung: Mütter müssen genauso nach Trennung Vollzeit arbeiten wie Väter. Und auch schon während der Elternzeit! Dann hätte so ein Geschäftsmodell a la „ich lass mich schwängern“ und lebe auf Kosten der Allgemeinheit keine Chance.

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