Natur & Umwelt

Vogelgrippe in Niederbayern festgestellt

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Geflügelpest: Fall im Raum Ergoldsbach festgestellt  Staatliches Veterinäramt richtet Schutz- und Überwachungszonen ein  – Der Verdachtsfall hat sich bestätigt: Auf einem geflügelhaltenden Betrieb in der Ge-meinde Ergoldsbach ist ein Fall von HPAIV H5N1, oder aviäre Influenza bzw. Vogel-grippe genannt – festgestellt worden. Auf dem betroffenen Hof wurden Enten und Hüh-ner gehalten, die größtenteils durch den Erreger selbst bereits umgekommen sind.

Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtet das Staatliche Veterinäramt eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone (Gemeinden Ergoldsbach und Hohent-hann) ein, umrahmt von einer zehn Kilometer umfassenden Überwachungszone (Neu-fahrn, Bayerbach, Postau, Essenbach, Ergolding, Rottenburg sowie Teile der Land-kreise Straubing-Bogen, Regensburg und Kelheim). In diesem Bereich werden Hal-tungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zu Tra-gen kommen. Diese gelten bis auf weiteres, mindestens aber bis Anfang/Mitte März. Eine genaue Übersicht und die entsprechenden Auflagen sind auf www.landkreis-landshut.de zu finden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu den Verbringungsverboten können per E-Mail an Vogelgrippe@landkreis-landshut.de gestellt werden.
Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem auch Hühner und Puten erkranken können. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieser Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult wer-den, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Aus-breitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogel-grippeviren anstecken. Das Veterinäramt fordert deshalb die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
– Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
– Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
– Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
– Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.
Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Risikoein-schätzungen zu diesem Thema. Hier sind auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegel-pest/

Bericht: LRA Landshut – Anlage Allgemeinverfügung

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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