Land- & Forstwirtschaft

Nach Bundesrat: Bayern lehnt Düngeverordnung ab

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Meldung des Bayer. Landwirtschaftsministeriums: Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber ist enttäuscht über die Entscheidung des Bundesrats zur neuen Düngeverordnung. Bis zuletzt habe sie für praxisgerechte, wissenschaftlich begründete Änderungen in der Düngeverordnung und für die Verschiebung der zahlreichen für die Landwirte aufwendigen Neuregelungen gekämpft und dafür intensiv um Zustimmung in den anderen Bundesländern geworben – allerdings vergebens. „Für uns alle ist Wasser ein besonders wertvolles Gut, das geschützt werden muss. Bayern hat aber nichts Unmögliches gefordert und Anträge im Sinne der Umwelt und der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft gestellt. Dass unsere Argumente dennoch seit Monaten vom Bund beiseite gewischt wurden und auch im Bundesratsverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben, hat uns letztlich keine andere Wahl gelassen als der Düngeverordnung nicht zuzustimmen“, sagte Kaniber. „Es ist das Mindeste, dass die Neuregelungen für Landwirte in besonders belasteten Gebieten bis zum 1. Januar ausgesetzt werden, da deren Ausweisung noch völlig unklar ist. Eine generelle Verschiebung der Auflagen wäre das Gebot der Stunde gewesen. Das war unsere zentrale Forderung“, sagte die bayerische Landwirtschaftsministerin.

Als wichtigen Beitrag zum Umweltschutz hatte Kaniber beantragt, die bedarfsgerechte Düngung aller Zwischenfrüchte zu ermöglichen. Denn nur wenn sich die Zwischenfrüchte gut entwickeln können sie vor Erosion schützen. Zusätzlich hatte Bayern sich dafür eingesetzt, dass die geplanten Aufzeichnungsfristen für Düngemaßnahmen von zwei auf 14 Tage verlängert werden. Beide Anträge fanden in der Länderkammer jedoch keine Mehrheit.

Kaniber hatte immer wieder gefordert, dass die Entscheidungen im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung wissenschaftlich begründet, fachlich gerechtfertigt und von den Ländern auch umsetzbar sein müssten. „Wir werden nun alles daran setzen, dass wir bei der Ausweisung der Roten Gebiete schnell vorankommen, die Regelungen praxisgerecht umsetzen, um Planungssicherheit für die Landwirte gewährleisten zu können“, so Kaniber.

Meldung des Bayer. Bauernverbandes: Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 27. März 2020 der umstrittenen Verschärfung der Düngeverordnung zugestimmt. „Mit der heutigen Entscheidung wurden völlig praxisferne Regelungen in Gesetzesform gegossen. Meine Berufskollegen und ich sind maßlos enttäuscht, dass viele wichtige Sachargumente im gesamten politischen Prozess zur Verschärfung der Düngeverordnung schlicht ignoriert wurden“, kritisiert Bauernpräsident Walter Heidl. „Die bayerischen Bauern stehen zum kooperativen Gewässerschutz. Diese Verschärfung der Düngeverordnung schadet jedoch der regionalen Landwirtschaft massiv und gleichzeitig schadet es Umwelt und Klimaschutz, wenn z. B. über einen Wegfall der Sommerdüngung vor der Zwischenfrucht zukünftig der bisher mögliche Erosionsschutz, die Unkrautunterdrückung und die Humusbildung wegfallen. Außerdem ist durch die neuen Regeln eine ausreichende Versorgung von Gemüse-, Getreide- und Futterpflanzen mit Nährstoffen nicht mehr gewährleistet.“ Der Bayerische Bauernverband hatte deswegen die Änderung der Düngeverordnung in der jetzt beschlossenen Form im Vorfeld strikt abgelehnt. Aufgrund der fachlichen Mängel und den vielen offenen Fragen rund um den Gesetzesvorschlag hatte der Verband eine vertiefte fachliche Diskussion und Abwägung der Verordnung im Bundesrat gefordert. Doch wegen der Corona-Pandemie ist der Politikbetrieb im Krisenmodus. In der vergangenen Woche z. B. musste die Sitzung des Agrarausschusses des Bundesrats, wo über Details der Düngeverordnung diskutiert werden sollte, entfallen. „Dass Bund und Länder die Entscheidung in dieser Situation jetzt sogar vorgezogen haben, ist ein Skandal. Durch diese Entscheidung noch vor dem Ende der öffentlichen Anhörung bis 2. April werden außerdem die gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte der Betroffenen beschnitten“, kritisiert Heidl.

Auch alle Änderungsanträge für praxistauglichere Regelungen wurden von die Länderkammer abgelehnt und sie hat den Entwurf einfach durchgewunken. Einzig eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2020 für die neue Verwaltungsvorschrift und die Abgrenzung der Roten Gebiete sowie das Inkrafttreten der Auflagen in den Roten Gebieten haben die Länder beschlossen. „Wegen der riesigen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie wäre eine Gesamtverschiebung der Düngeverordnung notwendig gewesen, denn diese zeitliche Verschiebung ändert nichts an den katastrophalen fachlichen Defiziten der Verordnung“, macht Heidl deutlich. „Bund und Länder müssen nun so schnell wie möglich klare Regelungen für eine differenzierte Abgrenzung der Gebiete (Binnendifferenzierung) mit tatsächlichem Handlungsbedarf beim Gewässerschutz auf den Weg bringen. Dabei sind Bereiche mit positiven Messwerten oder Wasserkooperationen ebenso von schärferen Auflagen auszunehmen wie einzelne Betriebe, die durch Vorlage der einzelbetrieblichen Düngedaten (z. B. Düngebedarfsermittlung, Nährstoffvergleich, Stoffstrombilanz) eine gewässerschonende Wirtschaftsweise nachweisen können.“

Der Bayerische Bauernverband wird in Abstimmung mit dem Deutschen Bauernverband und den anderen Landesbauernverbänden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um noch die nötigen Korrekturen zu erreichen. „Ziel ist weiterhin eine Düngeverordnung, die praktikabel für die Landwirte ist und gleichzeitig Gewässer und Grundwasser schützt“, sagt Heidl.

Foto: Bayerischer Bauernverband

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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