Im Rahmen der Familienhilfe bietet die RO-MR Dienstleistungs GmbH seit Mai 2025 neben der Betriebs- und Haushaltshilfe zusätzlich die Alltagsbegleitung an.
Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden, können ab Pflegegrad 1 nach §45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von max. 131€/Monat (1x/Monat 3 Stunden) beanspruchen.
Die Alltagsbegleiterinnen unterstützen die betroffenen Personen bei der Haushaltsführung und entlasten Angehörige in der sozialen Betreuung.
Die eigenen Wünsche und der Lebensstil der betreuten Person werden stets respektiert und eingebunden.
Die Tätigkeiten in der Alltagsbegleitung umfassen:
- Unterstützung im Alltag und bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie z.B. dem gemeinsamen Kochen.
- Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben wie das Ausfüllen von Formularen und Vereinbaren von Terminen
- Gemeinsam Zeit mit den betroffenen Personen übernehmen z.B. gemeinsame Spaziergänge
→ Die Alltagsbegleitung ist keine Pflege- und Reinigungskraft.
Ab Pflegegrad 2 gibt es außerdem die Möglichkeit, Verhinderungspflege zu beantragen.
(Entlastung der pflegenden Person im Bedarfsfall; max. 1.685€/Jahr).
Alltagsbegleitung_Familienhilfe MR Rosenheim
Bericht und Foto: Maschinen- und Betriebshilfsring Rosenheim e.V.




