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Jahrgänge 1965 – 1970: Führerscheintausch

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Wer zwischen 1965 und 1970 auf die Welt gekommen ist und noch einen alten Papierführerschein besitzt, sollte sich baldmöglichst um einen Tauschtermin beim Verkehrszentrum des Landratsamtes Rosenheim kümmern. Stichtag ist Freitag, der 19. Januar 2024. Bis dahin muss das alte Papierdokument in einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden.

Vor dem Hintergrund dieser Deadline ist der Andrang an der Führerscheinstelle des Landratsamtes Rosenheim sehr groß. Dennoch könnte die Liste der Anträge aktuell gut abgearbeitet werden, betont Bianco Domprobst, stv. Leiter des Verkehrszentrums Rosenheim. „Wir sind sehr gut aufgestellt und die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle ist nach wie vor sehr hoch.“ Die alten Papierführerscheine können auch in den 46 Gemeinden des Landkreises Rosenheim umgetauscht werden. Auch dort werden die eingehenden Anträge zügig abgearbeitet.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist es nötig, bei der gemeinde oder im Verkehrszentrum einmal persönlich vorzusprechen. Zudem muss neben dem Ausweis ein aktuelles biometrisches Foto vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit für den neuen Führerschein im Scheckkartenformat liegt aktuell bei zwei bis vier Wochen. Hintergrund für die Tauschaktion ist eine EU-Richtlinie, wonach in Zukunft nur noch fälschungssichere Führerscheindokumente in Umlauf sein sollen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht sein. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzt. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet. Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren, wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert. Entsprechend läuft aktuell auch die Frist für alle ab, die 1971 geboren wurden. Hier gilt der 19. Januar 2025 als Stichtag für den Umtausch.

Domprobst weist darauf hin, dass abgelaufene Papierführerscheine auch im Ausland ungültig sind. Bei abgelaufenen Papierführerscheinen sei zum Teil mit Bußgeldern zu rechnen. Es könne aber auch vorkommen, dass die alten Papierführerscheine bei Mietwagenausgaben oder auch Fahrzeugkontrollen nicht mehr anerkannt werden.

Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch sowie einen Link zur Online-Terminvereinbarung gibt es unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/verkehr/#fahrerlaubnis-fuehrerschein-pflichtumtausch

Bericht: LRA Rosenheim  –  Foto: Heinrich Rehberg

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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