Land- & Forstwirtschaft

Wolf: Änderung des Bundesjagdgesetzes

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Der Bundestag hat heute die Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zu einem aktiven Wolfsmanagement in Deutschland gemacht. Die Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Michaela Kaniber begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Der Bundestag hat heute eine längst überfällige Entscheidung getroffen. Endlich rückt die rechtliche Grundlage, um Wolfsbestände aktiv zu managen und Weidetiere besser zu schützen in greifbare Nähe. Für unsere Weidetierhalter ist das ein wichtiges Signal: Die Politik sieht ihre Sorgen und handelt.“

In den vergangenen Jahren sei die Wolfspopulation stark gewachsen. Gleichzeitig habe die Zahl der Übergriffe auf Weidetiere deutlich zugenommen. Die Folgen reichten weit über die unmittelbar gerissenen Tiere hinaus. „Wenn Wölfe in Herden eindringen, sterben nicht nur einzelne Tiere durch den Angriff selbst. Viele Tiere geraten in Panik, verletzen sich, brechen aus, stürzen ab oder verenden später an Stress und Verletzungen. Gerade im Alpenraum kann eine Wolfsattacke eine ganze Herde auseinanderreißen. Dieses Leid für Tiere und diese Belastung für die Tierhalter dürfen wir nicht länger ignorieren“, ergänzte die Ministerin

Weidetierhaltung sei die tierwohlfreundlichste Form der Nutztierhaltung und gleichzeitig unverzichtbar für die Pflege der Kulturlandschaft. „Unsere Weidetierhalter leisten jeden Tag wertvolle Arbeit für Tierwohl, Biodiversität und den Erhalt unserer Landschaft. Wer will, dass Almen offenbleiben, Deiche gepflegt werden und artenreiche Wiesen erhalten bleiben, der muss auch die Menschen schützen, die diese Arbeit leisten“, so Kaniber weiter. Kaniber betonte zugleich, dass der Wolf als heimische Tierart weiterhin seinen Platz habe. Gleichzeitig brauche es klare Regeln für den Umgang mit wachsenden Beständen. „Der Wolf ist zurück – das ist grundsätzlich eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes. Aber Artenschutz funktioniert nur, wenn er von den Menschen akzeptiert wird. Deshalb müssen wir Wolfsbestände auch regulieren können, wenn sie zu Konflikten führen“, sagte die Ministerin.

Besonders wichtig sei die Entscheidung aus bayerischer Sicht für den Alpenraum. „Unsere Almen sind keine umzäunten Intensivweiden. Steile Hänge, große Flächen und die traditionelle Almwirtschaft machen Zäune oder Herdenschutzhunde oft unmöglich. Gerade für die alpine Population des Wolfes brauchen wir deshalb praktikable Lösungen. Die heutige Entscheidung schafft dafür endlich die Grundlage“, fügte die Ministerin an. „Sobald der Bundesrat dies bestätigt hat, ist es an Bayern, die neuen Möglichkeiten konsequent zu nutzen. Wir werden alles dafür tun, dass Weidetierhaltung in Bayern Zukunft hat – im Flachland genauso wie auf unseren Almen. Dazu gehört ein wirksames Wolfsmanagement“, sagte die Ministerin abschließend.

Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium – Foto: fotolia



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Toni Hötzelsperger

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