Wirtschaft

Weitere Initiativen anl. Ausweichverkehr A 8

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Rosenheims Kreisrat Helmut Freund (Bayernpartei) hat weitere Schritte unternommen in der Angelegenheiten A 8 und Ausweichverkehr bei großen Staus. Dazu heißt es:

“In Fortsetzung meiner Pressemitteilung von Ende Mai (Offener Brief an Landrat Otto Lederer) möchte ich heute über die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit meiner Initiative gegen den unkontrollierten Ausweichverkehr in den Gemeinden des südlichen Landkreises Rosenheim informieren. Auf meinen offenen Brief an Landrat Otto Lederer hin wurde mir mitgeteilt, dass das Landratsamt sich aus rechtlichen Gründen – trotz der bestehenden Grundlage in § 45 StVO – nicht in der Lage sieht, eigenständig Maßnahmen wie temporäre Sperrungen von Autobahnausfahrten umzusetzen. Vielmehr wurde uns nahegelegt, uns mit diesem Anliegen direkt an das Bundesministerium für Verkehr zu wenden. Diesen Schritt habe ich nun als Kreisrat der Bayernpartei offiziell vollzogen: Mein Schreiben an den neuen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder wurde inzwischen übermittelt. Darin fordere ich eine bundesweite Klarstellung bzw. Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten, damit betroffene Gemeinden besser vor Ausweichverkehr infolge von Stau- und Blockabfertigung geschützt werden können – nach dem Vorbild entsprechender Regelungen in Österreich” – sowie Helmut Freund.

Der Brief an den Bundesverkehrsminister im Wortlaut: 

An Bundesministerium für Verkehr Herrn Bundesminister Patrick Schnieder Invalidenstraße 44 10115 Berlin
Betreff: Verkehrsbelastung durch Ausweichverkehr im Landkreis Rosenheim – Forderung nach bundesrechtlicher Regelung zur Sperrung von Autobahnausfahrten gemäß § 45 StVO

Sehr geehrter Herr Bundesminister Schnieder, in zahlreichen Gemeinden im südlichen Landkreis Rosenheim kommt es seit Jahren regelmäßig zu massiven Verkehrsproblemen, die sich infolge von Autobahnbaustellen, Ferienreiseverkehr und insbesondere der von Österreich praktizierten Blockabfertigung an der Grenze zu Tirol zunehmend verschärfen. Der daraus resultierende Rückstau auf der Autobahn A8 und der Inntalautobahn A93 führt dazu, dass viele Verkehrsteilnehmer eigeninitiativ die Autobahn verlassen und sich durch Wohngebiete und Ortskerne bewegen, um den Stau zu umfahren. Beispielhaft sei hier auf die Anschlussstellen Frasdorf (83112) und Achenmühle (83101 Rohrdorf) verwiesen, deren Nutzung zuletzt in Stoßzeiten regelmäßig zu überfüllten Straßen, Abgas- und Lärmbelastung sowie zur Gefährdung von Rettungswegen in den angrenzenden Ortschaften führte. Es handelt sich jedoch nicht um ein lokales, sondern um ein strukturelles Problem – ein zunehmendes Phänomen in vielen bayerischen Regionen entlang hochbelasteter Autobahnachsen.

Zwar sieht § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO grundsätzlich vor, dass Straßenverkehrsbehörden Straßen oder Streckenabschnitte aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder sperren können – doch die Realität vor Ort ist eine andere: In einem persönlichen Gespräch im Rahmen einer Demonstration mit Mahnfeuer, das nach meinem offenen Brief von Ende Mai stattfand, wurde mir von Landrat Otto Lederer erneut mitgeteilt, dass sich das Landratsamt Rosenheim nicht imstande sieht, solche Maßnahmeneigenständig umzusetzen. Unter Verweis auf die Rechtsaufsicht und mögliche rechtliche Konflikte wurde erklärt, dass es sich um eine Angelegenheit der Bundesebene handele – konkret um die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums bzw. der Autobahn GmbH. Als gewählter Kreisrat im Landkreis Rosenheim wende ich mich daher mit der dringenden Forderung an Sie, bundesrechtlich klare und praktikable Regelungen zu schaffen, um temporäre Sperrungen von Autobahnausfahrten bei unkontrolliertem Ausweichverkehr zu ermöglichen – insbesondere in Zeiten von Rückstau durch Baustellen oder Grenzblockierungen. In Österreich wird bereits erfolgreich vorgemacht, wie Ortsdurchfahrten gezielt entlastet werden können, um die Bevölkerung zu schützen.

Einladung zur Kundgebung am 11. Juli 

Ich ersuche Sie daher, eine bundesweite Regelung zur Anwendung von § 45 StVO zu prüfen und bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen. Die Bürgerinnen und Bürger in betroffenen Regionen wie im südlichen Landkreis Rosenheim und vielen weiteren Orten in Bayern verdienen einen wirksamen verkehrsrechtlichen Schutz vor vermeidbarer Belastung und Gefährdung. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie – oder eine Vertreterin bzw. einen Vertreter Ihres Hauses – herzlich zur geplanten Kundgebung am 11. Juli auf dem Rathausplatz in Frasdorf einladen. Dort wird die Thematik des Ausweichverkehrs im südlichen Landkreis Rosenheim gemeinsam mit Bürgern, kommunalen Mandatsträgern und Initiativen öffentlich diskutiert. Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn der Bund in diesem Dialog direkt präsent wäre. Für einen weiterführenden Austausch stehe ich jederzeit zur Verfügung und danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen Helmut Freund Kreisrat

Foto: Hötzelsperger – Blick auf die volle  Autobahn und Staatsstraße bei Stau zwischen Frasdorf und Achenmühle


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Toni Hötzelsperger

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