Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat aufgrund der Ermittlungen des Wasserwirtschaftsamts Traunstein das Überschwemmungsgebiet Stoißer Ache in den Gemeinden Anger, Piding und der Großen Kreisstadt Bad Rei-chenhall vorläufig gesichert.
Es handelt sich um eine Fläche, die im Fall eines 100-jährlichen Hochwassers überflutet wird. Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal er-reicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Ab-fluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat die Fläche anhand eines hydraulischen Modells ermittelt und in Karten dargestellt.
Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungs-karten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt, was also bei Hochwasser tatsächlich überschwemmt wird. Ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasser-fall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung treffen. Ins-besondere kann die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser angepasst werden.
Die vorläufige Sicherung ist mit bestimmten Einschränkungen verbunden. Dies sind insbe-sondere die Ausweisung von neuen Baugebieten, das Verbot der Errichtung einzelner bau-licher oder sonstiger Anlagen und das Verbot bestimmter Handlungen. Das Landratsamt kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausnahmen von den vorgenannten Verboten erteilen und zum Beispiel einzelne Bauvorhaben zulassen.
Weitere Informationen, die Bekanntmachung und die Karten wurden auf der Website des Landratsamts Berchtesgadener Land unter https://www.lra-bgl.de/lw/umwelt-natur/wasser-recht/hochwasser/ueberschwemmungsgebiete/ veröffentlicht.
Die entsprechenden Unterlagen können auch in den Gemeinden Anger, Piding und der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall eingesehen werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungs-gebiete im Internet unter der Adresse des Landesamts für Umwelt (https://www.lfu.bay-ern.de/wasser/hw_ue_gebiete/info_uegef_gebiete_uab/index.htm) einzusehen.
Bericht: Landratsamt Berchtesgadener Land
Karte: Wasserwirtschaftsamt Traunstein





