Freizeit

Start der Rosenheimer Badesaison

Veröffentlicht von Christina Rechl

Badesaison 2024: Ungetrübter Start ins Vergnügen

Pünktlich zum Start in die neue Badesaison haben bereits die ersten Kontrollen des Staatlichen Gesundheitsamtes stattgefunden. Die Experten bescheinigen den Badeseen in Stadt und Landkreis Rosenheim durchwegs eine hervorragende Qualität. Insgesamt sind in der Region aktuell 44 Badestellen an 33 Seen als EU-Badestellen ausgewiesen. Neu aufgenommen wurden in diesem Jahr der Höglinger Weiher in der Gemeinde Bruckmühl. Bei dem Badesee handelt es sich um einen Baggersee. Der schöne und ruhige Badeplatz bietet eine großzügige Liegewiese, Toiletten, einen Spielplatz sowie ausreichend Parkmöglichkeiten für die Badegäste.

Gemäß der Bayerischen Badegewässerverordnung werden die Seen über die gesamte Badesaison von Mai bis September regelmäßig kontrolliert. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) prüft in regelmäßigen Abständen während der Badesaison die Proben des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim. „Die Wasserqualität der Badeseen in der Rosenheimer Region wird regelmäßig durch das LGL als ausgezeichnet bescheinigt“, betont Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim. „Dem ungetrübten Badevergnügen steht also auch in dieser Badesaison nichts im Wege.“ Um als EU-Badestellen ausgewiesen zu werden, müssen die Badeplätze bestimmte Kriterien erfüllen. Neben der Wasserqualität werden unter anderem die Sauberkeit der Liegewiese, der Toiletten sowie Freizeitmöglichkeiten wie Spiel- und Sportplätze überprüft. Auch die Parkplatzsituation und eine mögliche Gastronomie werden in Augenschein genommen. Zudem spielt die Zahl der Badegäste bei der Bewertung eine Rolle.

Eine aktuelle Auflistung aller EU-Badestellen sind auf der Webseite des Landratsamtes Rosenheim zu finden: https://www.landkreis-rosenheim.de/landkreis-gemeinden/#tab-qualitaet-der-badeseen. Dort werden auch die aktuellen und früheren Wasserwerte der Seen in der Region aufgeführt.

Die EU-Auszeichnung bezieht sich lediglich auf Badestellen mit bestimmten Merkmalen der Infrastruktur. Weitere Badeplätze ohne EU-Auszeichnung im Landkreis werden stichprobenartig oder anlassbezogen gemäß der Bayerischen Badegewässerverordnung hygienisch überprüft.

Foto & Text: LRA Rosenheim

 

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Christina Rechl

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