„Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und der Verordnung (EU) Nr. 1143/2024 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausarbeitung invasiver gebietsfremder Arten (IAS-VO; 4. Fortschreibung der Unionsliste); Übergangsregelungen zur Haltung von Sikawild – diese Verordnung der Europäischen Union vom 4. August 2025 wurde lange fast unbemerkt auf den Weg gebracht. Nun sind nicht nur betroffene Tierhalter, sondern auch erste Teile der Öffentlichkeit wachgerüttelt worden.
Der Verordnung zufolge müssen innerhalb von zwei Jahren, also bis zum August 2027 alle Sikawild-Tiere verschwinden, d.h. getötet werden. Betroffen im doppelten Sinne ist auch der Bernauer Landwirt Lorenz Böglmüller in Wiedendorf. Als Nebenerwerbslandwirt hat er sich vor eineinhalb Jahren entschlossen, seinen Betrieb zu erhalten, die landwirtschaftlichen Flächen weiterhin selbst zu bewirtschaften und sich mit der Gattung Sika-Wild ein Standbein zu seinem Hauptberuf als Zimmerer im Dienste des gemeindlichen Bauhofs von Bernau zu erhalten. „Es kann doch nicht sein, dass eine Schalen-Wildart ausgerottet werden soll, die seit über 100 Jahren ohne nennenswerte Auffälligkeiten heimisch ist“ – so der Gehegebetreiber. Bestätigt fühlt er sich aufgrund seiner Kontakte zu Tierhalter-Kollegen nach Oberösterreich und in die Steiermark sowie zu Max Weichenrieder, dem Vorsitzenden der bayerischen Wildtierhalter in Wolnzach. Für die vielen Halter in Österreich und Bayern bedeutet der EU-Federstrich das Ende von Hunderten von Gatter-Haltungen und man spricht von realitätsferner Risikobewertung und unseriöser Verantwortung gegenüber den Tieren.
Zaungespräch oberhalb vom Chiemsee
Bei einem Zaungespräch am Gehege in Wiedendorf mit herrlichem Feierabendblick über die belebte Straße Prien-Bernau und über die Bahnlinie München-Salzburg hinüber zum Chiemsee erläutert Lorenz Böglmüller, wieso er sich für die Sika-Art entschieden hatte. „Diese ist sehr friedfertig, liefert Fleisch mit hoher Qualität und war bei mir aufgrund der Gehegefläche erlaubt. Damm- und Silka-Wild kann ab einem Hektar eingezäunt gehalten werden, Rotwild bedarf zwei Hektar, meinerseits kann ich 1,6 Hektor anbieten. Die ruhigere und wirtschaftliche Art gegenüber Damm- und Rotwild hat mich für das Sika-Wild entscheiden lassen“. Fachlich kennt er sich seit 15 Jahren als aktiver Jäger, als Landwirt mit Betriebsnummer und als Teilnehmer eines Wildhalter-Kurses bestens aus. Aufgrund aller bisherigen Erkenntnisse und Anträge bekam er eine Halter-Genehmigung, eine Schuß-Erlaubnis und ein positives Gutachten, das er auch den Naturschutzbehörden und dem Bauernverband vorlegen konnte. Der Kauf eines Zaunes mit rund einem Kilometer Länge, dessen Erweiterung für eine klar erkennbare Ausbruchssicherheit, Tore und Beschläge, eine beheizbare Wassertränke und die Anschaffung der bisherigen Tiere, deren Bestand inzwischen auf 30 Stück angewachsen ist, haben rund 25.000 Euro an Ausgaben und Investition bewirkt. Als Preis-Beispiel nannte er die beiden Leit- und Bei-Hirschen, von diesen kostet Einer rund 600 Euro plus rund 100 Euro Betäubung vor dem Transport.
Zusammenfassend stellt Böglmüller fest: „Das war meines Erachtens ein Schnellschuss einer Lobby aus nicht verständlichen Gründen und ausserhalb von Deutschland und Österreich, mit der Verordnung wurde deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Für die Freie Natur gibt es zur Bestandsregelung bewährte Abschußpläne und für die Gehegehaltung besteht eh keine Gefahr, dass sich Silka-Wild mit Damm- oder Rotwild kreuzt, noch dazu, weil es zu den verschiedenen Gattungen unterschiedliche Brunftzeiten gibt“.
Hoffnung setzt der Bernauer darauf, dass die Verordnung aufgrund der wachgerüttelten Öffentlichkeit überarbeitet und dass vor allem die Einleitung eines Verfahrens zur Ausnahmegenehmigung für die bestehende, registrierte landwirtschaftliche Sikahirsch Zucht und Gehegehaltung nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 1143/2014 Erfolg hat. Desweiteren hofft er auf die Unterstützung aus der Politik, insbesondere der landwirtschaftlichen Vertreter und auch darauf, dass das von ihm und seinen Kollegen praktizierte Tierwohl Anerkennung findet. „Sika-Wild wurde 1898 in Deutschland eingeführt und kam 1907 nach Österreich – jetzt sollen wir bis August 2027 alle Tiere auch in Gehegen töten. Damit verhindern wir nicht nur bei mir, sondern in vielen anderen Fällen, dass Landwirtschaft erhalten bleibt, wenn eine bisherige Form aus welchen Gründen auch immer nicht mehr möglich ist“. Eine von ihm geplante Erweiterung seines Geheges für den Obstgarten stellt er momentan zurück, der bereits angeschaffte Zaun bleibt derweil im alten und inzwischen leeren Kuhstall.
Fotos: Hötzelsperger – Eindrücke von Wildtierhalter Lorenz Böglmüller in Wiedendorf in der Gemeinde Bernau a. Chiemsee




