Gesundheit & Corona

Seniorenbeauftragte im Landratsamt Rosenheim

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Zugegeben, das Thema „Betreuungsrecht, Verfügungen, Vollmachten“ steht im Ruf, etwas staubtrocken zu sein. Wie es anders geht, zeigte Stefan Scherer von der Betreuungsstelle im Landratsamt Rosenheim beim Treffen der Seniorenbeauftragten. Witzig und informativ räumte er mit Falschinformationen auf, präsentierte verständlich die Kernbotschaften und begeisterte damit sein Publikum.

„Es gibt keinen gleichen Fall“, sagte Stefan Scherer, auch wenn die rechtlichen Vorgaben für alle dieselben sind. Beispiel Patientenverfügung, „sie ist etwas ganz Individuelles.“ Oder Betreuungsverfügung, „der Ehepartner darf nicht entscheiden, wenn es nicht festgelegt ist.“ Wer soll im Worstcase-Fall die Betreuung machen. Diese Frage wird in der Betreuungsverfügung geklärt. Jeder sollte dies vorab klären. „Und es steht auch drin, wen ich nicht als Betreuer will“. Wenn die Betreuung nicht geregelt ist, „bedeutet dies nicht automatisch, dass ein fremder Betreuer vorgesetzt wird,“ so Stefan Scheuer. Im Auftrag des Amtsgerichts recherchiert die Betreuungsstelle in der Verwandtschaft und Bekanntschaft des Betroffenen und schlägt eine Lösung vor.

Bei den Vollmachten wird zwischen einer normalen, einer beglaubigten und einer notariellen unterschieden. Letztere wird empfohlen, wenn Immobilieneigentum vorhanden ist. Bei der kostengünstigeren, beglaubigten Vollmacht hilft die Betreuungsstelle im Landratsamt Rosenheim weiter. Scherers Fazit: „wenn ich für eine Vollmacht eine Person meines Vertrauens habe, dann bin ich in Verbindung mit einer Patientenverfügung in 99,9 Prozent aller Fälle abgesichert.“

Thomas Waldvogel, der Beauftragte des Landkreises Rosenheim für die Belange älterer Menschen, warb im Anschluss bei den Seniorenbeauftragten dafür, Stefan Scherer für Vorträge einzuladen. Zudem schlug Waldvogel vor, zum Thema „Enkeltrickbetrug“ die Fachleute der Polizei sowie zu „Wohnraumanpassung bei Menschen mit Demenz“ Brigitte Neumaier von der Fachstelle Wohnberatung im Landratsamt Rosenheim in die Gemeinden zu holen. Zu Altersarmut gibt es zwar keine Fallzahlen, trotzdem merken auch die Seniorenbeauftragten, dass dieses Problem zunehmend drängender wird. Unterstützung kann es hier beim Verein LichtBlick Seniorenhilfe e.V. geben.

Abschließend stellte Thomas Waldvogel den Landesseniorenrat vor. Den gibt es in Bayern erst seit gut einem Monat. Zu seinen Aufgaben gehört, die knapp drei Millionen Menschen über 65 Jahren politisch zu vertreten, insbesondere gegenüber dem Landtag und der Staatsregierung. Bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben soll das Gremium angehört werden. Aus dem Landkreis Rosenheim wurden drei Personen in den Landesseniorenrat entsandt. Dies sind die Seniorenbeauftragten Irmgard Wagner aus Riedering, Philipp Ramming aus Aschau sowie der Beauftragte des Landkreises Thomas Waldvogel.

Bericht und Foto: LRA Rosenheim –  Um das rechtzeitige und selbstbestimmte Entscheiden und Handeln ging es diesmal beim Treffen der Seniorenbeauftragten. Thomas Waldvogel (5 von links), der Seniorenbeauftragte des Landkreises hatte die Kolleginnen und Kollegen aus den Gemeinden ins Landratsamt Rosenheim geladen.

Redaktion

Toni Hötzelsperger

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