Sanierung oder Neubau – Dorfladen und/oder Cafe – Parkplätze oder keine – sozialverträgliches Wohnen – das waren die neuralgischen Punkte, um die es in der aktuellen Veranstaltung zum Thema „Neugestaltung der Breitbrunner Dorfmitte“ ging. Aber von vorne. Eingeladen hatte Bürgermeister Anton Baumgartner und sein Gemeinderat, gekommen waren Breitbrunner Bürger, welche die ChiemseeHalle bis zum letzten Platz gefüllt hatten.
Melina Hölzl von „nonconform ideenwerkstatt“ präsentierte das Konzeptergebnis „Gestaltung der Breitbrunner Ortsmitte“, welchem in den vergangenen Monaten eine Gemeinderatsklausur, Bürgerbefragungen und ein Workshop vorausgegangen waren (wir berichteten). Nach dem Grundsatz „Mit Menschen vor Ort erarbeiten wir Konzepte für ein lebendiges Umfeld“, wurde dies nach Ausgangssituation, Prozessdesign, Analyse der Rahmenbedingungen, Ergebnis der Umfrage, Erkenntnisse aus dem Ideenworkshop, Fazit aus dem Beteiligungsprozess, Gliederung der neuen Dorfmitte, was passiert mit dem Gebäude, Umnutzungsmöglichkeiten im Bestand beziehungsweise Gestaltungskonzept bei Neubau sowie empfohlene Vorgehensweise und nächste Schritte gegliedert.
Das relevante Gebäude – ehemaliges Schulhaus aus dem Jahr 1824 – nebst Fläche liegt an der Rimstinger. Eggstätter sowie Gstadter Straße und bildet somit die räumliche Ortsmitte. Während die nebenstehende Malerkapelle als Baudenkmal gilt, ist es das Maleranwesen selbst nicht. Um diesen Raum künftig zu beleben, braucht es Gründe hinzugehen, die da sowohl kommerzielle Angebote wie Cafe, Dorfladen oder ein Pub als auch nicht-kommerzielle Einrichtungen wie Senioren- oder Jugendtreff, öffentliche Toiletten oder eine Radl-Station. Entscheidend sei eine funktionierende Kombination von wirtschaftlichen und sozialen Funktionen, die aktiv gewollt, ausprobiert, entwickelt und angepasst werden muss. Es läge also nicht nur an der baulichen Gestaltung sondern auch eine Ortsmitte, die Anziehungskraft schafft, ein Raum für Begegnung, Gemeinschaft und Teilhabe, zeigt Hölzl auf. Soweit die Theorie.
Die „Neue Dorfmitte“ könnte zum Beispiel in Dorfplatz, Dorfwiese und Dorfleitn zu untergliedern sein.
Der Dorfplatz unmittelbar an der Straße – vom Durchgangsverkehr durch das Gebäude abgeschirmt – könnte unter anderem auch für gastronomische Flächen und alltägliche Begegnungen genutzt werden. Die anschließende Dorfwiese brächte einen weichen, grünen Übergang in den landwirtschaftlich geprägten Freiraum. Die Anbindung zur Dorfleitn stärkt die fußläufige Vernetzung mit der angrenzenden Schule. So einstünde ein Raumabfolge für intensive und extensive Gestaltung und Nutzung. Für die Zonierung des Dorfplatzes könnte sich „nonconform“ zum Beispiel einen Vorbereich „Cafe/Bäcker“, den Uferbereich „Dorfweiher“ und das „Dorf-Schaufenster“ als ersten sichtbaren Bereich bei der Ankunft in der Dormitte mit vielleicht einer Gemeinde-Infotafel vorstellen. Zurm Thema „Mobilität und Erschließung“ würde sich eine Belagsänderung im Kreuzungsbereich, Kurzzeit-Stellplätze und die Verlegung der Zufahrt zu einem Privathaus anbieten.
Die zentrale Frage in der Präsentation war natürlich, wie man mit dem Bestandsgebäude weiter verfährt. Grundsätzlich stünde das Gebäude an der richtigen Stelle da es eine abschirmende und verkehrsberuhigende Wirkung habe, so das Fazit. Auf Grund seiner historischen Nutzung wäre das Objekt durchaus schützenswert, gleichzeitig ist aber der bauliche und statische Zustand des Gebäudes und seine Substanz die „große Unbekannte“. Daraus folgert sich zu untersuchen, welche Möglichkeiten sich durch eine Bestandssanierung und welche Vorteile unter Umständen ein Neubau ergeben können. Vor einer Entscheidung über Sanierung, Teilabbruch oder vollständigem Neubau stünde allerdings eine fundierte unverzichtbare Einschätzung über den tatsächlichen Zustand des bestehenden Baukörpers. Die Auswahl eines Fachbüros zur Bestandsuntersuchung wird einer der nächsten Schritte sein, so der Rathauschef.
Falls eine Sanierung nicht sinnvoll erscheint, könnte auch ein Neubau unter Beibehaltung der schon aufgeführten Überlegungen in Erwägung gezogen werden. Eine Bebauung exakt an der bisherigen Stelle könnte baurechtlich – insbesondere wegen der Abstandsflächen – vermutlich nicht zulässig sein, so ein weiteres Fazit der Präsentation. In dem Zusammenhang sollte dann jedoch geprüft werden, ob die bisherige Größenordnung überhaupt notwendig erscheint. Wie viel Gebäude verträgt das Projekt? Die ermittelte Kernnutzung ließ sich gegebenenfalls auch in einem kleineren, einfacher gestalteten Kubus unterbringen, wodurch wieder mehr Freiflächen entstünden.
Die weitere Vorgehensweise könnte so ausschauen, das der Gemeinderat nach dem Ergebnis einer umfassenden Bestandsuntersuchung eine nachvollziehbare Entscheidungsbasis für die Wahl zwischen Sanierung oder Abriss sowie kompakter Neubau mit Fokus auf wesentliche Kernnutzung hat.Für letzteres müsste in der Folge eine Festlegung der Größenordnung erfolgen. Für beide Szenarien müssten dann entsprechende Beschlüsse gefasst werden, was aller Voraussicht nach aber erst in der neuen Legislaturperiode passieren wird. Am Schluss ihres Vortrags schlug die Referentin einen transparenten Informationsfluss an die Bürgerschaft über den weiteren Umgang mit dem baulichen Bestand vor.
Bericht, Zeichnung und Foto: Gemeinde Breitbrunn / Tschali Wastl





