Land- & Forstwirtschaft

MR Rosenheim zur Gülleausbringung

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Es stehen die Verschiebungen fest für die Sperrfristen zur Gülleausbringung auf Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat spätestens am 15.05.25) fest:

  • Für Landkreis und Stadt Rosenheim ist diese vom 29.11.25 bis einschließlich 28.02.26. Gleiches gilt für die angrenzenden Landkreise Traunstein, Miesbach, München-Land, München, Bad Tölz-Wolfratshausen und Berchtesgadener Land.
  • In den Landkreisen Mühldorf, Altötting, Ebersberg und Freising verschiebt sich die Frist um zwei Wochen, also vom 15.11.25 bis einschließlich 14.02.26.

Wichtig ist, es gilt immer die Frist, wo sich die betroffene Fläche geografisch befindet!

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.25 wurden alle gelben und roten Gebieten und deren expliziten Auflagen für diese Gebiete mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Alle übrigen Vorgaben der DüV gelten weiterhin, auch sind weiterhin alle Vorgaben des Förderrechts zur Düngung einzuhalten.

Unter folgender Adresse können die Sperrfristen nochmals genauer nachgelesen werden:  https://www.aelf-ro.bayern.de/duengung

Im November beginnt beim Maschinenring wieder der Zeitpunkt für die Düngeberatung. Alle Kunden, die im vergangenen Jahr die Leistung in Anspruch genommen haben, werden für die kommende Saison angeschrieben.

Gerne werden bei Bedarf wieder Neukunden aufgenommen, bitte in der Geschäftsstelle: 08036/94332-30 melden.

Flyer Sperrfrist Gülleausbringung

Bericht: Maschinen- und Betriebshilfsring Rosenheim e.V. – Foto: BBV

 


Redaktion

Toni Hötzelsperger

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