Tourismus

Ladenschlussgesetz stärkt den Tourismus

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Das erste eigene Bayerische Ladenschlussgesetz tritt am 1. August in Kraft und ersetzt das bislang in Bayern geltende Ladenschlussgesetz des Bundes aus dem Jahr 1956. Pünktlich zu Beginn der Sommerferien stärkt das neue Gesetz den Tourismus im Freistaat.

Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf betont: „Ab sofort haben die bayerischen Tourismus-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte die Möglichkeit, eigenständig über den Verkauf von Tourismusbedarf an Sonn- und Feiertagen zu entscheiden. Wir stärken die Gemeinden, fördern den lokalen Handel und verringern Bürokratie. Der Tourismus als tragende Säule unserer Wirtschaft wird so bestmöglich unterstützt.“ Die Entscheidung, ob eine Gemeinde Ausflugs- beziehungsweise Wallfahrtsort ist, treffen ab 1. August die Rathäuser selbst. Scharf erklärt dazu: „Die Gemeinden wissen am besten, ob und wo touristische Nachfrage besteht. Die Kriterien für die Ausflugs- und Wallfahrtsorte sind rechtssicher für die Gemeinden. Gleichzeitig bleibt der verfassungsrechtlich vorgegebene Sonn- und Feiertagsschutz gewahrt. Das neue Ladenschlussgesetz für Bayern ist modern, unkompliziert und lebensnah.“

Die Neuregelung erlaubt den Verkauf eines regional angepassten Warensortiments, das auf die Bedürfnisse von Touristinnen und Touristen abgestimmt ist. Sie profitieren von einer durchgängigeren und besseren Versorgung während ihres Aufenthalts. Die Gemeinden können gezielt auf die touristische Nachfrage vor Ort reagieren.

Für Scharf steht fest: „Das Bayerische Ladenschlussgesetz ist flexibel, modern und schützt gleichzeitig. Es bildet die Lebensrealität in den Gemeinden, des Einzelhandels und der Bürgerinnen und Bürger ab. Die Grund- und Nahversorgung für die Menschen wird in Stadt und Land verbessert – und es wird auch den Bedürfnissen des Tourismus gerecht.“

Bericht: Bayerisches Arbeitsministerium (StMAS) – Foto: Rainer Nitzsche (Fa. Prechtl in Raubling)


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Toni Hötzelsperger

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