Wanderfalken soll wie jedes Jahr ungestörte Brut ermöglicht werden
In diesem Jahr wird der Wanderweg durch das Höllbachgespreng unterhalb des Großen Falkensteins ab dem 13. Februar gesperrt, um den Wanderfalken eine ungestörte Brut ermöglichen zu können. Die Strecke zwischen den Höllbachfällen und der Abzweigung Forststraße Hüttensteig mit der Markierung Grünes Dreieck und Heidelbeere ist zunächst bis zum 30. April gesperrt. Wenn sich eine Brut in unmittelbarer Nähe zum Wanderweg bestätigt, wird die Sperrung bis voraussichtlich Ende Juni verlängert werden.

Wanderfalken finden im Höllbachgespreng ideale Brutplätze. Um Störungen durch Menschen zu vermeiden, ist der Wanderweg ab 13. Februar gesperrt. (Foto: Christoph Moning / Nationalpark Bayerischer Wald)
Für die im Bayerischen Wald weiterhin gefährdete Population der Wanderfalken ist das bekannte Wandergebiet unterhalb des Großen Falkensteins von großer Bedeutung. „In der Nationalparkregion gibt es nur wenige Stellen, die für eine Wanderfalkenbrut geeignet sind“, erläutert Dr. Verena Riedinger, in Nationalpark zuständig für Naturschutz. „Die Wanderfalken benötigen dafür steile, möglichst unzugängliche und von der Witterung gut geschützte Felsen.“ Dass das Höllbachgespreng ein idealer Platz ist, haben Bruterfolge in der Vergangenheit gezeigt. Umso wichtiger ist es, dass die Tiere während der Paarung und Aufzucht ihrer Küken möglichst ungestört sind. Nur Nationalparkmitarbeiter werfen gelegentlich aus der Ferne einen Blick ins Brutgebiet, um zu sehen, ob eine Brut läuft beziehungsweise erfolgreich ist.
Besucher müssen während der Sperrung aber nicht auf das Naturerlebnis Höllbachfälle verzichten. Erst ab dort führt eine deutlich gekennzeichnete Umleitung über die Wanderlinie Silberblatt und den Sulzschachten zum Großen Falkenstein. Die Nationalparkverwaltung appelliert an Besucher, sich an die temporäre Wegesperrung und generell an das Wegegebot in der Kernzone zu halten. Auch andere gefährdete Nationalparkbewohner, zum Beispiel das Auerhuhn, sind während der Brut sehr störungsempfindlich. Deshalb dürfen sonstige, nicht markierte Wege und Steige bis zum 15. Juli im Kerngebiet des Nationalparks nicht begangen werden.




