Berlin,12.02.2026 – „Mit dem Vorschlag, über den Bundesrat auf eine Aussetzung beziehungsweise grundlegende Überarbeitung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) hinzuwirken, setzt die Bayerische Staatsregierung die richtigen Prioritäten. Das unterstützen wir als DFWR ausdrücklich.
Die WVO hat ein erhebliches Legitimationsproblem, da der Trilog auf europäischer Ebene denkbar knapp endete. Mit ihren strengen Naturschutzvorgaben, die politikfeldübergreifend wirken und tief in Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten sowie in Eigentumsrechte eingreifen, entfaltet sie eine quasi-verfassungsrechtliche Dimension. Für vergleichbare Eingriffe in Grundrechte wären sonst deutlich breitere Mehrheiten erforderlich gewesen.
Darüber hinaus beinhaltet sie fachliche Unstimmigkeiten, die im Verordnungstext geändert werden müssen und die geschätzten Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen gehen in die Milliarden – allein für Deutschland. Ein schlüssiges Finanzierungskonzept fehlt bislang. Die EU-Kommission ist hier ihrer selbst auferlegten Verpflichtung immer noch nicht nachgekommen.
Hinzu kommt: Wenn nationale Wiederherstellungspläne mit potenziell weitreichenden Folgen für Flächennutzung, Bewirtschaftung und Eigentum auf den Weg gebracht werden, reicht eine Billigung allein auf Kabinettsebene nicht aus. Die Länder müssen angemessen eingebunden werden. Insofern ist es folgerichtig, wenn Bayern fordert, dass eine Übermittlung an die Europäische Kommission nicht ohne Zustimmung des Bundesrats erfolgen darf.
Auch der DFWR hält eine grundlegende Überarbeitung der WVO für notwendig. Ziel muss ein praktikabler Rahmen sein, der ökologische Anliegen mit Eigentumsrechten, nachhaltiger Waldbewirtschaftung und funktionierenden Verwaltungsstrukturen in Einklang bringt.“
Bericht: DFWR – Foto: Hötzelsperger
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) ist die Stimme für rund zwei Millionen private und öffentliche Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die die Fläche von etwa 11,4 Millionen Hektar Wald in Deutschland nachhaltig pflegen und bewirtschaften. Die Mitgliedsorganisationen des DFWR vertreten den Privat-, Staats- und Körperschaftswald, die Forstwissenschaft, die mit der Forstwirtschaft verbundenen berufsständischen Verbände und weitere mit der Erhaltung und Förderung des Waldes und der Forstwirtschaft befasste Organisationen.




