Armin Schalk, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken, und Kardinal Reinhard Marx rufen in einer gemeinsamen Erklärung die Katholikinnen und Katholiken im Erzbistum München und Freising dazu auf, von ihrem Wahlrecht bei den am 1. März anstehenden Wahlen der Pfarrgemeinderäte und der Gemeinderäte der muttersprachigen katholischen Gemeinden Gebrauch zu machen. Die Wahl sei weit mehr als ein organisatorischer Vorgang, so Schalk und Marx – „sie ist ein konkreter Ausdruck von Mitverantwortung und kirchlicher Mitgestaltung“. Sie appellieren an die rund 1,2 Millionen Wahlberechtigten im Erzbistum: „Nutzen Sie Ihr Wahlrecht. Machen Sie mit. Zeigen Sie: Kirche lebt von uns allen.“
Der Diözesanratsvorsitzende und der Erzbischof von München und Freising verweisen in ihrem Aufruf darauf, dass Pfarrgemeinderäte „Orte gelebter Synodalität“ seien: „Sie stehen für eine Kirche, in der die Stimmen vieler gehört, ernstgenommen und in gemeinsame Entscheidungen eingebunden werden.“ Es gehe darum, „miteinander zu gehen, einander zuzuhören, sich auszutauschen, gemeinsam Entscheidungen zu verantworten“. Synodale Gremien wie die Pfarrgemeinderäte seien ein „Geschenk für unsere Kirche“: „Sie ermöglichen Beteiligung, fördern das gemeinsame Wirken von Haupt- und Ehrenamtlichen und das Gespräch zwischen unterschiedlichen Generationen. Sie gestalten das geistliche, soziale und missionarische Profil der Gemeinden aktiv mit.“ Synodalität erwachse aus dem Miteinander, betonen sie in ihrem Aufruf. Daher komme den Pfarrgemeinderäten „eine entscheidende Bedeutung für die Kirche insgesamt“ zu.
Gerade in einer Zeit großer Umbrüche in Kirche und Gesellschaft würden Frauen und Männer, Junge und Alte, Einheimische und Zugezogene gebraucht, die bereit seien, „mit ihrer Perspektive, ihrem Glauben und ihren Talenten die Zukunft unserer Pfarrgemeinden mitzugestalten“. Jeder Mensch sei berufen, heißt es weiter, „sich in die Liebe Gottes hineinnehmen zu lassen“. Daraus erwachse die gemeinsame Verantwortung, „Kirche offen, einladend und glaubwürdig zu leben“. Marx und Schalk erinnern in ihrem Aufruf an das Motto der anstehenden Pfarrgemeinderatswahl, „Gemeinsam Gestalten – gefällt mir“, das Einladung und Ermutigung zugleich sei, sich etwas zuzutrauen und sich einzubringen – „als Kandidatin oder Kandidat, als Wählerin oder Wähler“. Dies verbinden sie auch mit einem Dank an alle, die sich in den vergangenen Jahren im Pfarrgemeinderat engagiert haben oder sich neu oder erneut zur Wahl stellen.
Der Pfarrgemeinderat ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Die Wahl findet alle vier Jahre statt. Der Pfarrgemeinderat trägt maßgeblich zum Leben in der Pfarrei bei: Er wirkt bei der Entwicklung und Festlegung pastoraler Schwerpunkte mit und berät die mit der Leitung der Pastoral Beauftragten sowie die Verwaltung. Bei allen Fragen, die ehrenamtliches oder gesellschaftspolitisches Engagement betreffen, entscheidet und handelt der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich. Wahlberechtigt sind in der Erzdiözese alle Katholikinnen und Katholiken ab 14 Jahren, gewählt werden können alle katholischen Gläubige ab 16 Jahren. Die Stimme kann in den rund 725 an der Wahl teilnehmenden Pfarreien am Sonntag, 1. März, im Wahllokal oder per Briefwahl abgegeben werden. In den 648 Pfarreien, die sich dazu angemeldet haben, kann zudem noch bis Mittwoch, 25. Februar, 23.59 Uhr, auch online von zu Hause aus gewählt werden. Für die rund 5.000 zu vergebenden Sitze stellen sich knapp 6.000 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. (hor)
Hinweis: Weitere Informationen sind unter www.deine-pfarrgemeinde.de zu finden.
Bericht: Erzbischöfliches Ordinariat – Archiv-Foto: Hötzelsperger (Motiv in der Kirche Westerndorf St. Peter bei Rosenheim)




