Zum Frühling werden auch wieder die stark gefährdeten Äschen aktiv – und steigen aus der Saalach in den Weißbach, um dort zu laichen. Zu Ihrem Schutz wurde in dieser Zeit das Laichgebiet der Äsche im Weißbach zum Schonbezirk ausgewiesen. Dieser gilt jährlich vom 1. März bis zum 31. Mai.
Im Unterlauf des Weißbachs haben Äschen ihre Kinderstube: Mit Beginn der Laichzeit ab März sammeln sich die Elterntiere vor der Mündung des Weißbachs und steigen ihn dann hinauf, um im Kiesbett zu laichen. Die befruchteten Eier verbleiben im Kieslückensystem bis etwa Ende Mai. Die geschlüpften jungen Äschen werden in die Saalach verdriftet – wo sie bis zur nächsten Laichzeit bleiben.
Die Europäische Äsche (Thymallus thymallus) ist in fast ganz Europa beheimatet und europaweit geschützt. In Bayern war sie eine der häufigsten Fischarten. Heute ist sie aber in Bayern stark gefährdet und ist bereits aufgrund von Gewässerverschmutzung, Verbauung und Übernutzung aus vielen oberbayerischen Gewässern verschwunden.
Wie alle Lachsfische bevorzugt die Äsche strukturreiche, kühle, nährstoffarme und sauerstoffreiche Fließgewässer und findet daher im bayerischen Alpenvorland hervorragende Lebensräume vor. So konnte sich in der Saalach aufgrund der Naturnähe des Flusses einer der letzten Bestände in Oberbayern erhalten und ist damit von überregionaler Bedeutung. Neben der Äsche haben auch andere seltene und geschützte Arten in diesem Lebensraum eines ihrer letzten Vorkommen – wie die gefährdete Bachforelle. Diese braucht als Lachsfisch wie die Äsche saubere, klare Fließgewässer mit Versteckplätzen.
Mithilfe für den Schutz der Äsche
Damit die letzten Vorkommen der Äsche im Landkreis erhalten bleiben, wurde der Unterlauf des Weißbachs bei Schneizlreuth bis zur Mündung in die Saalach als Laichschonbezirk ausgewiesen. Dieser gilt jährlich vom 1. März bis zum 31. Mai. Hier ist die Äsche zur Bewahrung ihres Lebensraumes und ihrer möglichst ungestörten Fortpflanzung auf Mithilfe und Verständnis angewiesen. So darf der ausgewiesene Bachbereich in dieser Zeit weder befahren noch betreten werden. Auch darf das Bachbett nicht verändert oder die Fortpflanzung der Fische gefährdet werden. So darf z.B. kein Sand, Kies oder Steine entnommen oder eingebracht werden sowie im Uferbereich vorkommendes Totholz entfernt oder Uferbauten vorgenommen werden.
Über den Laichschonbezirk, die Äsche und die schutzfördernden Verhaltensregeln informieren Beschilderungen vor Ort. Diese Informationsschilder wurden im betreffenden Bereich des Weißbachs durch die tatkräftige Unterstützung von Mitgliedern des Fischereivereins Saalachtal e.V. ausgebracht.
Wer Interesse oder Fragen zum Laichschonbezirk und der Äsche hat, kann sich gerne an den Fachbereich Naturschutz des Landratsamts wenden –per Mail an naturschutz@lra-bgl.de.
Bericht und Bilder: LRA BGL / Laichende Äschen. © Andreas Hartl
Mitglieder des Bezirksfischereiverein Saalachtal e.V. beim Aufstellen der Informationsbeschilderungen zum Schutz der Äsche.




