Tourismus

Bernau zu touristischen Vermietungen

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Die Gemeinde Bernau informiert: Wer eine Wohnung oder ein Zimmer entgeltlich für touristische Übernachtungen zur Verfügung stellen möchte – z.B. auch tage- oder wochenweise über Aibnb – muss dies vorab in der Gemeinde (Bauamt) sowie in der Tourist Info anmelden.

Das Bauamt prüft, ob alle (bau)rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und Genehmigungen erforderlich sind.  Außerdem besteht laut Kommunalabgabengesetz und der Kurbeitragssatzung eine Meldepflicht für entgeltliche Vermietung an touristische Gäste. Der touristische Vermieter muss sich vorab in der örtlichen Tourist Info registrieren und alle Gäste im elektronischen Meldewesen anlegen.

Weitere Informationen zur touristischen Erstvermietung, zum Meldewesen, zur Kur- und Fremdenverkehrssatzung sowie einen Leitfaden mit wichtigen Voraussetzungen und Hinweisen für künftige Gastgeber erhalten Sie in der Tourist Info sowie unter www.bernau-am-chiemsee.de/leitfaden-fuer-gastgeber.

Bericht: Gemeinde Bernau – Foto: Rainer Nitzsche (Ferienwohnung)


Redaktion

Toni Hötzelsperger

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