Land- & Forstwirtschaft

BBV zur Novelle vom Bayer. Jagdgesetz

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger
Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt ausdrücklich, dass der Bayerische Landtag die Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) in der von der Staatsregierung eingebrachten Fassung beschlossen hat.

Der gefundene Kompromiss wird damit verbindlich und schafft praxistaugliche Leitplanken für eine waldgerechte Jagd, für den Schutz des Eigentums sowie für eine konfliktärmere Zusammenarbeit vor Ort. „Diese Novelle stärkt den Grundsatz: Der Grundbesitz entscheidet“, erklärt BBV-Präsident Günther Felßner. „Jagdgenossenschaften und Eigenjagdberechtigte erhalten echte Gestaltungsspielräume – mit klaren Verfahren, ohne unnötige Bürokratie und mit dem Ziel, Waldumbau und Eigentumsschutz in Zeiten der Klimakrise zu sichern.“

Rehwild: Mehr Möglichkeiten für Grundeigentümer

Kernstück der Reform ist die Bejagung von Rehwild ohne Abschussplan (Art. 32a BayJG) als zusätzlicher, freiwilliger Weg neben der bisherigen Abschussplanung. Entscheidend ist: Niemand wird in die Abschussplanfreiheit gezwungen. Die Jagdgenossenschaft (oder der Eigenjagdberechtigte) entscheidet eigenverantwortlich und kann jährlich vor Beginn des Jagdjahres auch wieder in die behördliche Abschussplanung zurückkehren.

Die gesetzlichen Leitplanken stärken dabei ausdrücklich die Rolle der Grundeigentümer:

  • Beschluss & Anzeige statt Genehmigung: Die Abschussplanfreiheit beruht auf dem Beschluss der Jagdgenossenschaft bzw. Entscheidung im Eigenjagdrevier und wird der unteren Jagdbehörde angezeigt. In der Jagdgenossenschaftsversammlung ist den Waldbesitzern vorab Gelegenheit zu geben, ihre Belange einzubringen; der wesentliche Verlauf ist zu dokumentieren.
  • Verpflichtender Waldbegang: Mindestens ein Waldbegang pro Kalenderjahr (mit Einladung/Mitwirkungsmöglichkeit der Jagdgenossen) schafft Transparenz und gemeinsame Lagebeurteilung im Revier.
  • Informationssicherheit über die Strecke in roten Revieren: Jagdgenossenschaft/Verpächter und Pächter vereinbaren, wie über erlegtes Rehwild informiert wird – bis hin zum körperlichen oder digitalen Nachweis, je nach Reviersituation.
  • Zusatzanforderungen in belasteten Revieren („rot“): In Revieren ohne günstige/tragbare Bewertung sind Jagdkonzepte vorgesehen; bei wiederholt „zu hoch/deutlich zu hoch“ bewerteter Verbisssituation kommt ein vereinbarter Nachweis (körperlich oder per Bild) als zusätzliche Leitplanke hinzu.

Damit setzt der Gesetzgeber auf Eigenverantwortung vor Ort, bleibt aber handlungsfähig: Wenn Leitplanken nicht eingehalten werden und berechtigte Schutzansprüche (z. B. gegen Wildschäden) gefährdet sind, bestehen Eingriffsmöglichkeiten der Jagdbehörde.

Klarer Gewinn für Jagdgenossenschaften: Keine automatische Befriedung von Freiflächen-PV

Ein wichtiger, grundbesitzrelevanter Punkt ist zudem die Klarstellung, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht mehr automatisch befriedete Bezirke sind. Damit werden Revier-Zerschneidungen und das Unterschreiten von Mindestgrößen mit der Folge von Flächenverlusten für Jagdgenossenschaften wirksam vermieden. Eine Befriedung bleibt im Einzelfall möglich, wenn ein Ein- oder Auswechseln von Wild dauerhaft nicht möglich ist.

Weidetierhaltung schützen: Wolf und Goldschakal im Jagdrecht – Bayern schafft Anschlussfähigkeit zum Bundesrecht

Mit der Novelle werden Wolf und Goldschakal in das Bayerische Jagdrecht aufgenommen. Bayern ist damit besser auf die dynamische Bestandsentwicklung vorbereitet und verbessert bereits jetzt die Rechtssicherheit für den Vollzug. Gerade im Zusammenspiel mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes, die den Wolf jagdrechtlich strukturiert und damit ein bundesweites Management-Instrumentarium eröffnet, wird klar: Es geht nicht um Symbolpolitik, sondern um rechtssichere, praxistaugliche Möglichkeiten, um Weidetierhaltungsbetriebe wirksam zu unterstützen – bis hin zur legalen Entnahme im Rahmen der jeweils geltenden jagd- und naturschutzrechtlichen Vorgaben.

Mehr Rechtssicherheit in der Praxis: Kitzrettung, Drohnen und Nottötung

Die Novelle schafft außerdem klare Regeln zur Kitz- und Wildtierrettung: Das Absuchen von Mähflächen (u. a. mit Drohnen), das kurzfristige Verbringen von Wild aus dem Gefahrenbereich sowie die Nottötung von schwer verletztem Wild werden rechtssicher geregelt – jeweils mit der klaren Vorgabe, dass Maßnahmen ohne Beteiligung des Revierinhabers nur zulässig sind, wenn dieser nicht rechtzeitig erreicht werden kann und anschließend informiert wird.

Beschlossenen Kompromiss jetzt konsequent vor Ort nutzen

Der BBV sieht in der beschlossenen Novelle einen belastbaren Kompromiss, der Eigentum stärkt, Verfahren klärt und gute Praxis ermöglicht. Nun kommt es darauf an, dass Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer die neuen Instrumente aktiv und verantwortlich nutzen: Waldbegänge organisieren, klare Absprachen mit den Pächtern treffen, jagdliche Zielsetzungen im Revier festlegen und Konflikte frühzeitig entschärfen.

Bericht und Foto: BBV 



Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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