Land- & Forstwirtschaft

BBV zum Wassercent-Beschluss

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger
Nach dem gestrigen Beschluss des Bayerischen Landtags zur Novelle des Bayerischen Wassergesetzes zeigt sich der Bayerische Bauernverband (BBV) enttäuscht darüber, dass trotz der wiederholt vorgetragenen Anliegen des Berufsstandes nun auf viele landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Kosten und bürokratischer Aufwand zukommen.

„Ein Verzicht auf den Wassercent für die gesamte landwirtschaftliche Primärproduktion wäre ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der heimischen Lebensmittelerzeugung für die Grundversorgung der Bevölkerung gewesen“, sagt BBV-Präsident Günther Felßner.  Grundsätzlich positiv bewertet der BBV den im Vorfeld der Gesetzgebung durchgeführten Praxischeck, dessen Erkenntnisse es nun auch tatsächlich zu beachten gelte. Umso unverständlicher ist dabei die überhastete Einführung des Wassercents, der es quasi unmöglich macht Erfahrungen aus dem Praxischeck zu nutzen. Ein Start 2028 wäre diesbezüglich sinnvoller gewesen.  Dennoch richtet Felßner den Blick nach vorne und sagt: „Jetzt kommt es auf die Umsetzung an: Unsere Betriebe brauchen eine verlässliche Wasserversorgung, langfristige Planungssicherheit und dürfen durch die beschlossene Gesetzesänderung möglichst wenig zusätzlich belastet werden. Gleichzeitig muss das zusätzlich eingenommene Geld in die Fläche, um den Landschaftswasserhaushalt zu stärken. Das geht nur über die Landwirtschaft.“

Der BBV verweist erneut darauf, dass die landwirtschaftliche Primärproduktion nur einen geringen Anteil an der gesamten Wassernutzung in Bayern hat, aber eine zentrale Rolle für die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln und die Grundwasserneubildung spielt. Vor diesem Hintergrund erwartet der Verband, dass die Einnahmen aus dem Wassercent nachvollziehbar und verbindlich zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und für zusätzliche wasserbezogene Maßnahmen in der Landwirtschaft eingesetzt werden.​  Der Bayerische Bauernverband wird die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen in den nächsten Monaten und Jahren eng begleiten. Ziel ist es, die Belange von land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Familienbetrieben, insbesondere von tierhaltenden und bewässernden Betrieben, angemessen zu berücksichtigen und Planungssicherheit für die Betriebe zu schaffen.

Zur Einordnung: 

Zwar sind landwirtschaftliche Betriebe mit eigenem Brunnen für eine Menge bis 5.000 m³ vom Wassercent befreit. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass viele Betriebe bei der Ausweitung der öffentlichen Wasserversorgung einen Anschlusszwang ans Netz hatten und im Zuge dessen viele Hofbrunnen stillgelegt wurden. Konkret bedeutet das, dass ein Großteil der Tierhalter ans öffentliche Wassernetz angeschlossen ist, was für einen Milchviehhalter mit 100 Kühen plus Nachzucht Zusatzkosten von über 500 Euro pro Jahr durch den Wassercent bedeutet. Auch die grundsätzliche Ausnahme von Wasser- und Bodenverbänden ist kein Freifahrtschein, da dessen Gründung und der laufende Betrieb einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Bestehende Brunnen auf Betrieben und Flächen müssten ohne Boden- und Wasserverband ab dem ersten Liter über der Freigrenze zusätzlich zahlen.

Bericht und Foto: BBV /adobestock 


Redaktion

Toni Hötzelsperger

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