Land- & Forstwirtschaft

BBV zum EUDR-Beschluss

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger
Kurz vor dem geplanten Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zum 30.12.2025 wurde nun die Verschiebung und Vereinfachung der Verordnung endgültig beschlossen. Damit wird der Anwendungsbeginn der EUDR für alle Unternehmen um ein weiteres Jahr auf den 30.12.2026 verschoben. Kleinst- und Kleinunternehmen müssen erst weitere sechs Monate später mit der Umsetzung beginnen. Nun braucht es weitere Vereinfachungen:

„Die Verschiebung war dringend nötig. Eine Umsetzung im aktuellen Zustand der Verordnung hätte unsere Land- und Forstwirte massiv mit Dokumentationspflichten und Bürokratie belastet“, so Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes.

Welche Vereinfachungen wurden bereits beschlossen?

Neben der Verschiebung wurden auch folgende wirksame Vereinfachungen der EUDR beschlossen:

  • Aufnahme einer Überarbeitungsklausel: EU-Kommission soll bis 30. April 2026 einen Bericht für weitere Vereinfachungen in Zusammenhang mit der EUDR vorlegen
  • Erleichterungen für kleine Primärerzeuger (bis 50 Mitarbeitern und 10 Mio. € Nettoumsatz, 5 Mio. € Bilanzsumme) aus Ländern ohne Entwaldungsrisiko:
    • Einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung
    • Angabe der Betriebsadresse anstelle von Geodaten
    • Schätzung der Erntemengen anstatt von exakten Angaben
    • Anpassung der Erklärung nur bei grundlegenden Veränderungen
  • Keine Weitergabe der Referenznummer entlang der Lieferkette: Der nachgelagerte Empfänger muss die Referenznummer nur noch aufbewahren.

Diese Vereinfachungen stellen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Nun ist die EU-Kommission gefragt ist, weitere Änderungsbedarfe korrekt zu identifizieren und im nächsten Jahr umzusetzen. Günther Felßner betont: „Das Jahr der Verschiebung muss dieses Mal genutzt werden. Es bietet die Chance, weitere notwendige Vereinfachungen einzuführen. So fordern wir seit Längerem die Einführung einer Null-Risikovariante mit dem Verzicht auf eine individuelle Registrierungspflicht oder eine alternative Regelung, die den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben jeglichen bürokratischen Aufwand erspart. Sollte das nicht gelingen, muss die Verordnung komplett gekippt werden!“

Weitere Änderungen nötig, um Land- und Forstwirtschaft zusätzliche Bürokratie zu ersparen

Das Parlament hat am 17.12.2025 das Ergebnis der Trilogverhandlungen formell angenommen. Wirksam wird die Entscheidung nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Die nun beschlossenen Vereinfachungen wie zum Beispiel die einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung stellen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Nun ist die EU-Kommission gefragt, weitere Änderungsbedarfe korrekt zu identifizieren und im nächsten Jahr umzusetzen. Günther Felßner betont: „Das Jahr der Verschiebung muss dieses Mal genutzt werden. Es bietet die Chance, weitere notwendige Vereinfachungen einzuführen. So fordern wir seit Längerem die Einführung einer Null-Risikovariante mit dem Verzicht auf eine individuelle Registrierungspflicht oder eine alternative Regelung, die den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben jeglichen bürokratischen Aufwand erspart. Sollte das nicht gelingen, muss die Verordnung komplett gekippt werden!“

Bericht und Fotos: BBV – Kulturlandschaft und Günther Felßner

 


Redaktion

Toni Hötzelsperger

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