Land- & Forstwirtschaft

BBV enttäuscht von aktueller EU-Umweltgesetzgebung

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger
Heute, 10.12.25 hat die EU-Kommission nach monatelangen Beratungen ihre Vorschläge zur Vereinfachung der bestehenden EU-Umweltgesetzgebung vorgestellt, den sogenannten „Umwelt-Omnibus“. Zum Jahresbeginn hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, kleine und mittlere Unternehmen um 35 Prozent bei Regulierung und Bürokratie zu entlasten. Der Bayerische Bauernverband zeigt sich enttäuscht über die geplanten Änderungen für die Land- und Forstwirtschaft.

„Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Vereinfachungen greifen zu kurz. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen liefert hier viel zu wenig. Besonders die Naturwiederherstellungs-Verordnung fehlt im Paket, obwohl sie für Landwirte, Waldbauern, Unternehmen und Kommunen überzogene Vorgaben für die kommenden Jahre vorsieht und damit erfolgreichen, kooperativen Naturschutz gefährdet“, kritisiert BBV-Präsident Günther Felßner. Der BBV fordert nun die deutsche Bundesregierung im Rat sowie die Europaabgeordneten auf, in den weiteren Beratungen dringend notwendige Ergänzungen einzubringen und praxisnahe Vereinfachungen umzusetzen. „Der Koalitionsvertrag enthält vielfache Umsetzungsaufträge, unter anderem, sich für Erleichterungen bei der Naturwiederherstellungs-Verordnung in Brüssel einzusetzen“, sagt Felßner.

Im Rahmen der Online-Konsultation der EU-Kommission zur Vereinfachung der Umweltgesetzgebung, die bis zum 10. September 2025 lief, haben der Bayerische Bauernverband und der Deutsche Bauernverband unter anderem folgende Themen eingebracht: Naturwiederherstellungs-Verordnung, Entwaldungsverordnung, Nitratrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie, Industrieemissionsrichtlinie und das Bodenüberwachungsgesetz.

Bericht und Foto: BBV 


Redaktion

Toni Hötzelsperger

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