Das ab diesem Freitag (15.08.2025) gültige Durchfahrtsverbot von Kreis- und Staatsstraßen bei Stau auf der A8 schützt rund 12.750 Rosenheimerinnen und Rosenheimer vor Stauumfahrern, Lärm und Abgasen. Vom Durchfahrtsverbot profitieren insbesondere die Bürger in Aising, Pang und Westerndorf am Wasen.
„Es war ein harter Kampf, um die Durchfahrtsverbote durchzusetzen. Das Resultat aber ist deutschlandweit einmalig. In Rosenheim unterbinden wir den Stauumfahrungsverkehr insbesondere auf den Strecken über Westerndorf am Wasen und von der Weko-Kreuzung über Pang, durch die Hohenhofener Straße auf die Staatsstraße 2078 und umgekehrt“, so der zweite Bürgermeister der Stadt Rosenheim, Daniel Artmann.
„Ich danke allen Beteiligten aus Bund und Freistaat für die schnelle Umsetzung. Dass wir das Abfahrtsverbot noch vor den staureichen Tagen zum Ferienende einführen können, ist aber vor allem dem unermüdlichen Einsatz von Landrat Otto Lederer und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hier aus der Region zu verdanken. Der Zusammenhalt der Städte, Gemeinden, des Landkreises sowie der Stadt Rosenheim hat dazu geführt, dass wir eine wegweisende Lösung für die vom Umfahrungsverkehr gebeutelten Kommunen gefunden haben.“
Konkret wird auf die Durchfahrtsverbote bereits an den Autobahnanschlussstellen zwischen Bad Aibling und Felden in hingewiesen.
Für die Stadt Rosenheim gilt: Stauumfahrer, die an der Anschlussstelle Rosenheim abfahren, müssen am Kreisverkehr in Pfraundorf wenden und wieder zurück auf die Autobahn. Wer bei Stau bei Rosenheim-West abfährt, wird an der Staatsstraße 2078 zurück auf die B15 und schließlich auf die Autobahn geführt.
Die Regelung gilt nur bei Stau auf der Autobahn von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen. Die Durchfahrtsverbote werden auch in den gängigen Navigationssystemen und Routenplanern angezeigt.
Bericht und Foto: Stadt Rosenheim




