Auf Einladung des AWO-Ortsvereins Chiemgau-West informierte Markus Fischer, Leiter Begutachtung und Qualität Pflege des Medizinischen Dienstes (MD) Bayern, interessierte Bürgerinnen und Bürger in Prien am 17. Oktober 2025 über die Thematik „Pflege – Was nun?“.
Nach der Begrüßung durch die stellvertretende Vorsitzende des Ortsvereins Elisabeth Girg schilderte Markus Fischer, wann Personen nach dem Gesetz als pflegebedürftig gelten: Erstens: Die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit muss vorhanden sein und deshalb die Hilfe von anderen benötigen werden. Und zweitens: Die körperlichen, kognitiven oder psychischen Belastungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen können nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden. Und drittens: Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, bestehen.
Die Pflegebegutachtung
Ob Pflegebedürftigkeit gegeben ist, wird in einem umfangreichen Prozess der Pflegebegutachtung durch Experten des MD Bayern festgestellt. „Die Beurteilung erfolgt Anhand von sechs Modulen“ so Markus Fischer. „Die sechs Module des Begutachtungsinstrumentes fließen in unterschiedlicher, prozentualer Gewichtung in die Begutachtung ein.“ Jedes Modul umfasst definierte Kriterien, die mit Punkten bewertet werden. Der MD-Experte führte aus, dass beurteilt wird, „inwieweit der/die Versicherte in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und welche Ressourcen noch vorhanden sind bzw. gefördert werden können.“
Wo bekommt man Hilfe?
Der Medizinische Dienst führt pro Monat rund 30.000 Pflegebegutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch. Bei allen Fragen rund um die Begutachtung und das eigene Pflegegutachten stehen Expertinnen und Experten des Medizinischen Dienstes im Servicetelefon Pflege mit Rat und Tat zur Seite. Seit 2009 berät der Pflegeservice Bayern telefonisch zu allen Fragen rund um die persönliche Pflegesituation. Betreiber ist der Medizinische Dienst im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen. Im Pflegeservice arbeiten ausschließlich ausgebildete §7a SGB XI Pflegeberater/-innen mit viel Erfahrung.
Bin ich pflegebedürftig?
Herr Fischer empfiehlt, dass sich Personen, die Einschränkungen in der Selbstständigkeit bei sich oder Angehörigen feststellen, vor einer Antragstellung zur Pflegebegutachtung, beraten lassen. Beraten lassen kann man sich z.B. bei den Pflegekassen, bei regionalen Pflegestützpunkten, bei Leistungsanbietern aber auch kostenlos beim Pflegeservice Bayern unter 0800 – 772 11 11. Das große Interesse an der Thematik zeigten die zahlreichen Wortmeldungen und Nachfragen zum Vortrag von Herr Markus Fischer.
Die Gäste hörten gespannt den Ausführungen von Herr Fischer zu. Elisabeth Girg bedankte sich bei Markus Fischer für den kenntnisreichen und informativen Vortrag (Foto: Werner Witt).






