Der Bayerische Landtag hat heute auf Initiative der Staatsregierung ein neues Jagdgesetz verabschiedet. Forstministerin Michaela Kaniber begrüßt das neue Gesetz, das auf den „Waldpakt 2023“ der Staatsregierung mit den grundbesitzvertretenden Verbänden zurückgeht. Sie appelliert an alle Beteiligten: „Mit dem neuen Jagdgesetz stärken wir das Jagdrecht und schaffen mehr Eigenverantwortung für die Grundbesitzer bei der Rehwildbejagung. Voraussetzung dafür ist aber natürlich, dass die neuen Freiheiten auch verantwortungsvoll genutzt werden, um waldverträgliche Wildbestände zu schaffen und beizubehalten. Schließlich liegt das Aufwachsen zukunftsfähiger Wälder im Interesse der gesamten Gesellschaft.“
Neben mehr rechtlicher Klarheit bei der Wildtierrettung wird die Jagdzeit für Rehböcke und Schmalrehe an die veränderten Vegetations- und Klimabedingungen angepasst. Die Jagdzeit beginnt künftig zwei Wochen früher, nämlich am 16. April. „Die Anpassung der Jagdzeit war mich von Anfang an ein zentrales Anliegen. Wir reagieren damit auf den Klimawandel und schaffen mehr Freiraum. Unsere Jäger können am besten entscheiden, wann sie mit der Jagd im Frühjahr beginnen wollen“ so die Ministerin.
Zudem wird der Wolf ins bayerische Jagdrecht aufgenommen. Hier bleibt für Kaniber vor allem eine Regelung auf Bundesebene entscheidend: „Ziel der Bayerischen Staatsregierung war von Anfang an eine klare und rechtssichere Verankerung im Bundesrecht. Gemeinsam mit Bundesminister Rainer sind wir hierbei auf der Zielgeraden.“ Der Bundestag hat inzwischen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, der neben einem regionalen Bestandsmanagement in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand auch Möglichkeiten zur Entnahme von Wölfen in Weidegebieten vorsieht, die nicht zumutbar vor Übergriffen geschützt werden können – etwa im Alpenraum.
Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium – Archiv-Foto: Hötzelsperger (Trophäenschau 2002 in Aschau i. Chiemgau)




