Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber setzt sich weiter für eine Entlastung bäuerlicher Betriebe beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ein. Anlass ist die Beratung des Bundesrates am vergangenen Freitag, 6. März 2026, zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften.
Darin verborgen ist auch eine Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes. Der Agrarausschuss des Bundesrates hatte empfohlen, die derzeit doppelt anfallende Grunderwerbsteuer bei Grundstücksverkäufen über gemeinnützige und anerkannte Siedlungsunternehmen abzuschaffen. Diese Unternehmen vermitteln landwirtschaftliche Flächen gezielt an bäuerliche Betriebe, die ihre Flächen erweitern wollen.
Nach der aktuellen Rechtslage fällt die Grunderwerbsteuer in solchen Fällen zweimal an: einmal beim Kauf der Fläche durch das Siedlungsunternehmen und ein weiteres Mal, wenn die Fläche an den landwirtschaftlichen Betrieb weitergegeben wird. „Ich bin enttäuscht, dass der Bundesrat diese Chance nicht genutzt hat. Wenn wir wollen, dass landwirtschaftliche Flächen in der Hand aktiver Landwirte bleiben, dann dürfen wir genau diesen Weg nicht doppelt besteuern. Das macht es für unsere bäuerlichen Familienbetriebe unnötig teurer, ihre Höfe weiterzuentwickeln und für die nächste Generation zu sichern“, erklärte Landwirtschaftsministerin Kaniber.
„Bayerns Forderung bleibt. Unserer bäuerlichen Betriebe brauchen diese finanzielle Entlastung. Die Politik darf diese wichtigen Vermittlungswege nicht steuerlich ausbremsen“, so Kaniber. „Ich hoffe sehr, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag noch ein Impuls kommt. Unsere bäuerlichen Familienbetriebe verdienen faire Rahmenbedingungen, wenn sie ihre Höfe für die nächste Generation sichern wollen“, so die Ministerin abschließend.
Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium – Foto: Rainer Nitzsche (Luftaufnahme Samerberg)




