Wirtschaft

Übersee: Neue Kita-Gebühren

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Ab September 2026 gibt es eine neue Gebührenordnung für Kindertagesstätten in Übersee. Das beschloss der Gemeinderat  in seiner jüngsten Sitzung. Bürgermeister Herbert Strauch (Freie Bürgerliste, FBL) erläuterte, dass die Gebühren für Betreuung und Spielgeld durch die Gemeinde festgelegt werden und bindend für den jeweiligen Träger sind. So ist es im Vertrag zwischen der Gemeinde Übersee und der Diakonie Rosenheim geregelt. Auch bei den Vereinbarungen mit den katholischen Einrichtungen zur Betriebskostenförderung sei die Zustimmung zu den Elternbeiträgen so geregelt.

Damit eine einheitliche Regelung für alle Einrichtungen im Ort ausgenommen dem Waldkindergarten – erreicht wird, trafen sich Anfang des Jahres die Vertreter von den Trägern aller Überseer Kindertagesstätten, um die Gebühren ab September 2026 zu besprechen, erklärte Strauch. Dann würden nicht nur Überseer Einrichtungen diese Gebührenregelung anwenden, sondern auch die weiteren Kitas des Kindergartenverbundes Grassau, nämlich die in Grassau, Staudach-Egerndach und Marquartstein, erklärte der Bürgermeister. Die Kita in Grabenstätt, St. Maximilian, habe zurzeit fast die gleichen Gebühren, so dass es in Übersee und Umgebung nahezu eine einheitliche Regelung gebe, so Strauch. Bei der Besprechung hätten es sich die verschiedenen Träger mit der Erhöhung nicht leicht gemacht. Die letzte Erhöhung erfolgte im September 2024. Seither seien sie gleichgeblieben.

Der Rathauschef erläuterte weiter, dass die Personalkosten durch Tariferhöhungen im Oktober 2024 und April 2025 und wieder im kommenden Mai 2026 gestiegen seien. Auch würden derzeit relativ viele Geschwisterkinder betreut, mit deren geringen Beitrag nur wenige Einnahmen erzielt würden. Immer noch sei ein hohes Defizit bei den Kitas vorhanden, das von den Einrichtungen und zum Großteil von der jeweiligen Gemeinde gedeckt werden muss. Im Vergleich zu den Gemeinden im nördlichen Landkreis oder denen im südlichen Landkreis Rosenheim handle es sich trotz der Anpassung insgesamt um eine geringfügige Erhöhung. Betreuungsstunde pro Kind koste die Eltern durchschnittlich 1,50 Euro.

Konkret wurde beschlossen für vier Stunden Betreuung pro Tag eine Regelgebühr von 135 Euro zu berechnen, Geschwistergebühr 115 Euro. Die alten Beiträge lagen bei 110 Euro und 73 Euro für Geschwister. Für mehr als vier Stunden Betreuung folgt eine stufenweise Staffelung. Von mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden ist eine Regelgebühr von 189 Euro zu zahlen, für Geschwister 169 Euro (früher 154 Euro/ 101 Euro).

Bei der Kinderkrippe beträgt die Regelgebühr für ein bis zwei Stunden 200 Euro, für Geschwister 180 Euro (früher 180 Euro/ 120 Euro). Auch hier gibt es die stundenweise Staffelung. Bei der Betreuung von mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden kostet die Regelgebühr 320 Euro und 300 Euro für Geschwister (früher 288 Euro/ 192 Euro). Einen Kommentar zu den neuen Gebühren gab nur Gemeinderat Anton Stefanutti (Grüne) ab, der alles für „eine ganz schön happige Steigerung“ hielt, die junge Familien ziemlich belasten könnte. Dennoch beschloss der Gemeinderat einstimmig ab September 2026 die neue Gebührenordnung. Schon Ende dieses Monats wird sie den Eltern übermittelt werden.

Bericht und Foto: Christiane Giesen Kindergarten und Kinderkrippe am Zellerpark in Übersee sind von der neuen Gebührenordnung betroffen.      

 


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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