Bei den Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 8. März 2026 im Freistaat werden nach einer Schätzung des Expertenteams Demographie im Bayerischen Landesamt für Statistik rund 10,05 Millionen Personen in Bayern stimmberechtigt sein. Davon werden circa 700 000 Einwohner* erstmals das für eine Kommunalwahl erforderliche Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
Fürth. Bei den Kommunalwahlen 2026 werden etwa 10,05 Millionen Einwohner stimmberechtigt sein. Mit 5,13 Millionen ist knapp über die Hälfte der Stimmberechtigten weiblich, was einem Anteil von 51 Prozent entspricht.
Bei den 700 000 Personen, die zum ersten Mal bei einer Kommunalwahl stimmberechtigt sein werden, handelt es sich um junge Erwachsene mit deutscher oder einer EU-Staatsangehörigkeit, die nach den letzten Kommunalwahlen am 15. März 2020 volljährig geworden sind beziehungsweise es bis zum Wahltag noch werden. Nicht inbegriffen sind diejenigen, die seit den letzten Kommunalwahlen nach Bayern gezogen sind, also ihren Hauptwohnsitz im Freistaat angemeldet haben. Ebenso zählen in dieser Schätzung auch nicht diejenigen dazu, die seitdem die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes erworben haben.
Wie verteilen sich die Stimmberechtigten nach Altersgruppen?
Nach der Schätzung des Expertenteams Demographie des Bayerischen Landesamts für Statistik verteilt sich die Zahl der Stimmberechtigten nach Altersgruppen wie folgt:
Bericht: Bayerisches Landesamt für Statistik – Luftaufnahme: Rainer Nitzsche (Blick auf Riedering im Landkreis Rosenheim)
Wie hat sich die Zahl der Stimmberechtigten zu den letzten Kommunalwahlen in Bayern entwickelt?
Nach den Schätzungen aus der Bevölkerungsstatistik werden 10,05 Millionen Personen in Bayern stimmberechtigt sein. Das sind im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2020, für die 10,27 Millionen Stimmberechtigte gezählt wurden, rund 220 000 weniger. Die Bevölkerungszahl Bayerns ist in der Altersgruppe ab 18 Jahren seit der letzten Kommunalwahl nahezu konstant geblieben. Der Rückgang der Stimmberechtigten ist insbesondere auf einen Rückgang der Deutschen und EU-Ausländer bei gleichzeiti-gem Anstieg der Nicht-EU-Ausländer zurückzuführen.
Wer ist bei den Kommunalwahlen stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind für die Kommunalwahlen in Bayern alle deutschen Staatsangehörigen und die Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008), sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Der Lebensschwerpunkt wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist.



