Bayern führt die bewährte Förderung für bestehende Personenseilbahnen ab Jahresbeginn 2026 in ihren Grundzügen unverändert fort. Technische Beschneiungsanlagen sind mit diesen Fördermitteln in Zukunft nicht mehr förderfähig. Die Seilbahn-Richtlinien bleiben weitere vier Jahre gültig. Sie sichern damit stabile Rahmenbedingungen für eine moderne, sichere und zukunftsfähige touristische Infrastruktur in den bayerischen Berg- und Mittelgebirgsregionen.
Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber betont anlässlich der Fortführung der Richtlinien die große Bedeutung der Seilbahnen für Bayern: „Seilbahnen öffnen unser Land. Sie verbinden Menschen mit unserer einzigartigen Berg- und Naturlandschaft und sind deshalb unverzichtbar für unser Tourismusland Bayern. Wir werden daher die technische Erneuerung und Modernisierung unserer Seilbahnen auch in Zukunft finanziell unterstützen.“ Und weiter: „Seilbahnen erschließen nicht nur unsere einzigartige Berg- und Naturlandschaft für Einheimische und Gäste. Sie schenken Familien mit Kleinkindern, älteren Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen unbeschwerte Momente hoch oben am Berg.“
Die Seilbahn-Richtlinien sind seit 2009 ein wichtiges Instrument der touristischen Infrastrukturförderung. Sie unterstützt bestehende Seilbahnbetriebe dabei, ihre Anlagen technisch zu erneuern und zu modernisieren. Dazu gehören Investitionen in Sicherheitssysteme, ökologische Standards, Energieeffizienz und den technischen Zustand der Anlagen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an bereits genehmigte und bestehende Personenseilbahnen.„Wir geben den Seilbahnbetrieben Planungssicherheit und setzen ein klares Zeichen für einen zukunftsfähigen Ganzjahrestourismus. Moderne Anlagen, verlässliche Technik und hohe Qualität sind für Bayern unverzichtbar – dafür schaffen wir den richtigen Rahmen“, ordnet Kaniber die Fortführung der Richtlinien ein.
„Die Bayerische Seilbahnförderung legt ihren Fokus auf eine sinnvolle Winter- und Sommernutzung der Seilbahnanlagen. Nach wie vor halte ich es betriebswirtschaftlich für sinnvoll, die Wintersaison mithilfe von Beschneiung abzusichern, auch wenn in unseren Richtlinien die Förderung dieser Nebenanlagen künftig nicht mehr vorgesehen ist“, erklärt Kaniber. Mit einem Multiplikator von fünf sind Seilbahnen zudem ein bedeutender Wirtschaftsfaktor: Jeder Euro, der bei Seilbahnen umgesetzt wird, generiert insgesamt rund fünf Euro bei Betrieben in der Region – vom Berggasthof bis zur regionalen Hotellerie. „Seilbahnen sind ein Motor für die regionale Wirtschaftskraft“, so die Ministerin. Die Seilbahn-Richtlinien stärken damit nicht nur die touristische Attraktivität, sondern auch die wirtschaftliche Basis ganzer Gemeinden.
Für die Einheimischen bedeuten die bayerischen Seilbahnanlagen ein Stück Tradition. Für die Gäste seit vielen Jahrzehnten ein Highlight in den bayerischen Alpen und Mittelgebirgen. Die Richtlinien tragen dazu bei, die Vielfalt der bayerischen Seilbahninfrastruktur zu erhalten – von traditionsreichen Anlagen in den Alpen bis zu regional bedeutenden Bahnen in den Mittelgebirgen. Sie schafft so auch verlässliche Bedingungen für den Ganzjahrestourismus, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. „Seilbahnen sind ein Stück bayerische Identität. Sie verbinden Tradition mit Moderne und zeigen, wie sehr Bayern seine Besonderheiten schätzt. Jeder Euro in die Modernisierung unserer Seilbahnen stärkt die Regionen, schafft sichere Anlagen und eröffnet für jeden unzählige Naturerlebnisse. Genau das macht unser Tourismusland Bayern so besonders“, so Kaniber abschließend.
Bericht: Bayerisches Landwirtschafts- und Tourismusministerium – Foto: Gemeinde Samerberg (Kabinenbahn Hochries-Samerberg)




