Berchtesgadener Land. Wenn ein volljähriger Mensch wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht (mehr) in der Lage ist, eigene Angelegenheiten selbst zu regeln, kann die Unterstützung von einem rechtlichen Betreuer erforderlich werden. Die Berufsbetreuerin Silke Spitzauer gibt im Interview mit der Leiterin der Betreuungsstelle Berchtesgadener Land, Karina Grabner, einen Überblick über ihre Tätigkeit, ihre Aufgaben und teilt ihre Erfahrungen.
Wer seine eigenen Angelegenheiten nicht selbst mehr regeln kann, ist auf die verantwortungsvolle Hilfe anderer Menschen angewiesen. Ist eine volljährige Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage, ihre rechtlichen Angelegenheiten eigenständig zu erledigen und liegt keine gültige Vorsorgevollmacht vor, in der eine Vertrauensperson als Bevollmächtigte bestimmt wurde, so bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Welche Aufgaben das Berufsbild eines rechtlichen Betreuers mit sich bringt, warum es sich lohnt, diesen Beruf auszuüben, und welche Erfahrungen sie dabei gesammelt hat, berichtet die selbstständige Berufsbetreuerin Silke Spitzauer, die seit 9 Jahren (2016) im Berchtesgadener Land als Betreuerin im Einsatz ist, im Gespräch mit Karina Grabner, der Leiterin der Betreuungsstelle BGL.
Frau Spitzauer, Sie sind seit vielen Jahren als Berufsbetreuerin im Berchtesgadener Land tätig. Was kann man sich unter ihrem Beruf vorstellen? Wie ist Ihr Aufgabenfeld?
Spitzauer: Ich übernehme die rechtliche Vertretung von Menschen, die sich wegen einer Erkrankung oder Einschränkung nicht eigenständig um ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern können. Das bedeutet im Aufgabenbereich der Gesundheitssorge in den Austausch mit den Ärzten zu gehen, im Aufgabenbereich der Vermögenssorge mich um finanzielle Angelegenheiten zu kümmern, Schuldenregulierung kommt sehr oft vor, bei Wohnungsangelegenheiten z.B. bei Mitverträgen mit zu unterstützen, bei Behördenangelegenheiten Anträge zu stellen. Das richtet sich nach dem, was das Gericht als Aufgabenbereiche in dem Gutachten für mich angeordnet hat.
Warum haben Sie sich für den Beruf der rechtlichen Betreuerin entschieden?
Spitzauer: Auf eine Anzeige in der Zeitung hin, in der ehrenamtliche Betreuer gesucht wurden, habe erst ehrenamtlich angefangen als Betreuerin zu arbeiten. Mein Hauptbeweggrund war, dass ich total gern mit Menschen zusammenarbeite. Ich möchte meine Klienten sehen, ich möchte mit ihnen sprechen, ich interessiere mich für ihre Geschichte. Hinzukommt, dass ich richtig gerne Verantwortung übernehme und sehr gerne selbstständig und strukturiert arbeite. Das alles passt für den Beruf sehr gut.
Welche Menschen betreuen Sie?
Spitzauer: Ich habe mich im Laufe der Jahre spezialisiert auf jüngere Menschen mit psychischen Erkrankungen und Mütter mit Kindern. Die Krankheitsbilder, die vorliegen, sind meist Depressionen, Anpassungsstörungen, Angstzustände oder auch Überforderungssituationen. Auch körperliche Erkrankungen wie Muskeldystrophie oder ALS spielen bei Jüngeren eine Rolle. Mein Klientel, das durchaus anwächst, sind Menschen mit Suchterkrankungen, die aufgrund der Folgeerscheinungen Unterstützung bei der Regelung ihrer Angelegenheiten benötigen.
Wie kommen Sie zu Ihren Betreuungsfällen?
Spitzauer: Ich bekomme einen Anruf von der Betreuungsstelle und mir wird ein Fall anonym vorgeschlagen. Hier habe ich dann die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ich ihn annehmen kann. Entspricht der Fall meinen Kompetenzen, kann ich den Fall kapazitär noch aufnehmen… Wenn ich zusage, erhalte ich dann einen Gerichtsbeschluss durch das Amtsgericht, der mich dann zur Betreuerin bestellt. Anschließend nehme ich den Kontakt zur erkrankten Person auf und starte häufig zunächst mit der Sichtung der Post, die sich bei meinen Klienten gestapelt hat. Nachdem ja häufig mit den Krankheiten auch Überforderung o.ä. vorliegt, werden wichtige Schreiben, Rechnungen und ähnliches ungeöffnet liegen gelassen, denen ich mich dann annehme. Hier ist es mir aber wichtig, dass ich die Betreuten mit ins Boot hole. Ich bin nicht deren Sekretärin und nehme alle unangenehmen Sachen ab. Als Betreuerin biete ich Hilfe zur Selbsthilfe. Mein Ziel ist es, betreute Menschen wieder in die Eigenständigkeit und Selbstwirksamkeit zurückzubringen und verlange – natürlich im Rahmen der Möglichkeiten des Einzelnen – eine gewisse Mitarbeit.
Wie sind die Arbeitszeiten eines Berufsbetreuers?
Spitzauer: Ich mache das in Vollzeit und das heißt in der Regel 40 Stunden in der Woche. Manchmal ist es mehr, manchmal weniger. Es kommt immer darauf an, was gerade anfällt. Ich werde gebraucht, wenn andere Menschen Krisen haben, und Krisen lassen sich nicht so ganz in geregelte Arbeitszeiten pressen. Aber grundsätzlich gelten die ortsüblichen Bürozeiten, zu denen man erreichbar sein sollte. Abende und Wochenenden sind frei.
Wie war Ihr Werdegang zur Berufsbetreuerin?
Spitzauer: Ursprünglich hatte ich eine Palliativ-Care-Ausbildung absolviert und habe als Betreuerin in der Zeit ehrenamtlich angefangen, bin aber dann sehr schnell Berufsbetreuerin geworden, weil mich das Betreuungsgericht gefragt hatte, ob ich nicht hauptberuflich arbeiten möchte.
Welche Vorkenntnisse sollte man aus Ihrer Sicht mitbringen?
Spitzauer: Es gibt nicht eine fertige Berufsausbildung, auch wenn es inzwischen vereinzelt Studiengänge dazu gibt wie den Curator de jure. Aber eine Ausbildung im sozialen Bereich und gewisse medizinische Grundkenntnisse halte ich schon für sehr gut, weil sonst tut man sich schwer, die Krankheitsbilder und gewisse Verhaltensmuster zu verstehen. Wenn kein Verständnis von der Grundproblematik, Krankheitsbildern oder Biografien besteht, kann man sehr schnell sehr ungerecht werden.
Was macht den Beruf so spannend für Sie?
Spitzauer: Spannend machen den Beruf die vielen Lebensgeschichten. Ich erlebe gerne deren Umfeld, mich interessieren deren Biografien und natürlich auch, dass ich „mein Helfersyndrom“ ausleben kann. Ich unterstütze einfach gerne und arbeite gerne mit Menschen. Spannend ist ja auch zu sehen, was sich verändern lässt. Letztlich ist die rechtliche Betreuung nur vorübergehend und in dieser Betreuung ist es mein Hauptziel, die Betreuten dahin zu bringen, dass sie die Aufgaben wieder selbst wahrnehmen können. Deswegen sehe ich mich auch mehr als Unterstützerin, die Hilfe zur Selbsthilfe bietet und die auch erwartet, dass meine Betreuten in ihrem Rahmen auch mitarbeiten.
Gibt es auch negative Aspekte?
Spitzauer: Natürlich gibt es die. Anfeindungen zum Beispiel, wenn man Dinge durchsetzt, die zwar zum Wohle der Betreuten sind, aber nicht unbedingt ihrem Willen entsprechen. Wenn beispielsweise der Betreute Dinge anschaffen möchte, die seine Finanzen aber nicht hergeben. Die darf man dann einfach nicht persönlich nehmen. Das ist den Umständen geschuldet und nicht mir als Person.
Was passiert, wenn Sie mal was übersehen oder eine Frist verstreicht?
Spitzauer: Wenn ich nicht da bin, habe ich eine Urlaubsvertretung, die dann als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. Und darüber hinaus gibt es Versicherungen, es soll ja nichts zum Schaden des Betreuten passieren: Man hat zum Beispiel eine Vermögensschadenversicherung, die auf eine bestimmte Versicherungssumme hin abgeschlossen werden muss. Zusätzlich habe ich noch eine Haftpflichtversicherung für mein Büro.
Wer vergütet Sie?
Spitzauer: Also, ich stelle grundsätzlich meine Rechnung gegenüber dem Amtsgericht. Ich reiche meine Rechnungen regelmäßig ein und entweder erhalte ich bei vermögenden Betreuten einen Gerichtsbeschluss, dass ich es von deren Privatvermögen entnehmen darf oder ich bekomme den Betrag aus der Staatskasse erstattet.
Die Zahlungen sind unterschiedlich?
Spitzauer: Ja, je nachdem, in welcher Wohnform der Betreute lebt, ob die betreute Person vermögend ist oder nicht und auch wie lange die Betreuung schon stattfindet. Das Vergütungssystem soll aber nochmal in absehbarer Zeit reformiert werden, sodass sich da ein bisschen was verändern wird. Aber die Höhe der Vergütung hängt zum einen stark davon ab, was für einen Fall man gerade hat: Hier gibt es für die einzelnen Tätigkeiten vom Gesetz fix festgelegte Pauschalen, die angesetzt werden. Zum anderen hängt die Höhe der Vergütung davon ab, in welcher Vergütungsstufe man ist; sprich, welche Vorbildung man hat, etwa ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine Ausbildung. Es gibt so die Faustregel, dass man 20 bis 25 Fälle bearbeiten muss, um ein Auskommen zu haben. Das richtet sich aber natürlich auch danach, wie man sein Büro technisch und personell ausstattet.
Wenn Sie als Berufsbetreuerin das Vermögen von Betreuten verwalten, wer beaufsichtigt Sie da?
Spitzauer: Die Rechtspfleger vom Amtsgericht übernehmen die Aufsicht und kontrollieren hier sehr streng. Ich muss ein Mal im Jahr Rechnung legen. Das heißt, ich lege alle Kontoauszüge und alle Belege für die Bewegungen auf den Konten vor und auf deren Basis wird geprüft, ob ich ordnungsgemäß gehandelt und die Mittel sachgerecht verwendet habe.Zusätzlich gibt es auch eine allgemeine Berichtspflicht: Ich schreibe einmal im Jahr einen Jahresbericht, bei dem die Betreuten auch eingebunden sind. Hier können sie äußern, ob aus ihrer Sicht eine Betreuung weiterhin notwendig ist, ob sie Änderungswünsche haben. Dann gibt es auch die Pflicht, dass ich Genehmigungsanträge für bestimmte Bereiche beim Amtsgericht stellen muss. Wenn ich zum Beispiel eine Wohnung kündigen möchte oder für bestimmte Geldanlagen, brauche ich im Vorfeld eine Genehmigung.
Welche Vorkenntnisse sollte man mitbringen aus Ihrer Sicht?
Spitzauer: Man muss Sachkundenachweise erbringen, die man im Rahmen eines Sachkundelehrganges erwirbt. Der Sachkundelehrgang vermittelt in 11 Modulen Rechtskenntnisse, sozialrechtliche Kompetenzen und Kommunikation. Die Betreuungsstelle prüft die Nachweise, wenn man sich als Berufsbetreuer registrieren lassen möchte. Wenn man schon Vorkenntnisse hat, wie zum Beispiel man hat schon als ehrenamtlicher Betreuer gearbeitet und z.B. Familienangehörige rechtlich betreut, dann könnten auch weniger Module erforderlich sein. Mir hilft mein medizinisches Wissen aus meiner Ausbildung zur Palliativ-Care-Pflegerin sehr, mich auf die Erkrankten einzustellen und ein besseres Verständnis für ihren Unterstützungsbedarf und ihr Verhalten zu entwickeln.
Die Gesetze und Rechtslagen werden ja laufend verändert. Wie bleiben Sie auf dem Laufenden?
Spitzauer: Es werden von der Betreuungsstelle laufend organisierte Treffen, Beratungen und Fortbildungen angeboten. Auch von den Mitarbeitern der Amtsgerichte sowie vom örtlichen Betreuungsverein erhält man Unterstützung.
Haben auch Sie die Möglichkeit eine Betreuung zu beenden?
Spitzauer: Die Betreuung kann auch dann beendet werden, wenn mir die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ich erkranke oder mich selbst gefährdet sehe. Oder natürlich, wenn ein Betreuter wieder die Fähigkeit erlangt, seine rechtlichen Angelegenheiten eigenständig zu erledigen.
Würden Sie anderen empfehlen, Berufsbetreuer zu werden?
Spitzauer: Grundsätzlich auf jeden Fall, aber nicht jedem. Ich würde es jedem empfehlen, der eine gewisse Belastbarkeit hat, der einfach gerne mit Menschen arbeitet. Wenn es jemanden schwerfällt, in unbekannte Lebenssituationen hineinzugehen, dann ist das eher nichts für die Person. Und man sollte natürlich Büroarbeit schon auch gerne machen. Das meinte ich mit dem strukturiert arbeiten. Man muss gerne Verantwortung übernehmen und strukturiert arbeiten. Ich sage immer, ich habe den tollsten Beruf von allen und würde mich jederzeit wieder für ihn entscheiden. Wichtig ist auch, dass man sich abgrenzt: Man erlebt in diesem Beruf auch leidvolles, man sieht persönliche Schicksale, man braucht Mitgefühl, aber man soll nicht mitleiden. Manchmal haben die Leute beispielsweise auch Werte, die man persönlich überhaupt nicht vertritt. Da muss man mit umgehen können und letztlich steht bei der rechtlichen Betreuung der Betreute im Mittelpunkt mit seinen Bedürfnissen und nicht der Betreuer. Da muss man sich zurücknehmen können und braucht wirklich eine gute Selbsteinschätzung. Das ist mindestens genauso wichtig, wie die Sachkunde. Die Sachkunde kann man erlernen. Vorteilhaft ist auch einfach persönliche, lebenspraktische Erfahrung und eine Prise Menschenkenntnis sowie die tägliche Motivation andere Menschen unterstützen zu wollen.
Bericht und Foto: LRA BGL – Karina Grabner und Silke Spitzauer
Sie interessieren sich auch für eine Tätigkeit als Berufsbetreuer im Landkreis Berchtesgadener Land? Nehmen Sie gerne Kontakt mit der Betreuungsstelle im Landratsamt Berchtesgadener Land auf und vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!
Ihre Ansprechpartner sind
Landratsamt Berchtesgadener Land -Außenstelle-
AB 124, Betreuungsstelle
Karina Grabner
Bahnhofstr. 21 a
83435 Bad Reichenhall
Website www.lra-bgl.de/betreuungsrecht
E-Mail betreuungsstelle@lra-bgl.de
Tel. +49 8651 773 441
Betreuungsverein Berchtesgadener Land e.V.
Ludwig Rehrl
Tittmoninger Str. 32
83410 Laufen
Website www.betreuungsverein-bgl.de
E-Mail info@betreuungsverein-bgl.de
Tel. +49 8682 95720
FAQs zum Thema „Berufsbetreuer“:
Wer kann Berufsbetreuer werden? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Als Berufsbetreuer können nur Personen von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde als berufliche Betreuer registriert sind (§ 19 Abs. 2 BtOG). Hierfür ist ein Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde (Betreuungsbehörde/-stelle) erforderlich.
Nach § 23 Abs. 1 Betreuungsorganisationsgesetz sind für eine Registrierung als beruflicher Betreuer folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
- ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche/r Betreuer/in
- Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden
Die fachliche Eignung wird auch durch Sachkundekenntnisse festgestellt. Diese müssen mindestens 270 Stunden geprüftes Wissen in den folgenden Bereichen beinhalten:
- Betreuungs- und Unterbringungsrecht, sowie zugehöriges Verfahrensrecht
- Personen- und Vermögensrecht
- Sozialrechtliche Kenntnisse und Unterstützungssysteme
- Besondere Kommunikationskenntnisse vor allem für Menschen mit betreuten Menschen die unter einer Behinderung oder Erkrankung leiden
Als ausreichender Sachkundenachweis wird auch ein abgeschlossenes zweites juristisches Staatsexamen oder einem abgeschlossenen Studium der Sozialpädagogik bzw. Sozialen Arbeit anerkannt. Auf Antrag können Vorkenntnisse berücksichtigt werden. Oftmals erfüllen abgeschlossene Ausbildungs-/Studiengänge bereits einen Teil der geforderten Kenntnisse erfüllen. Fehlende Bestandteile können durch den Besuch von zertifizierten Sachkundelehrgängen erworben und mittels kleiner Abschlussprüfung nachgewiesen werden.
Die Registrierung erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen durch die Stammbehörde mittels Bescheid. Dieser Registrierungsbescheid ist kostenpflichtig und berechtigt deutschlandweit Berufsbetreuungen zu übernehmen.
Nähere Infos zur Registrierung unter:
https://www.lra-bgl.de/betreuungsrecht/betreuer/registrierte-berufsbetreuer/
Knapp 150.000 Menschen in Bayern haben derzeit einen rechtlichen Betreuer. Knapp die Hälfte der Betreuungen führen Berufsbetreuer. Berufliche Betreuer leisten die erforderliche Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten für Menschen, die niemanden in Ihrem Umfeld haben der die rechtlichen Angelegenheiten übernimmt oder besonders schwierige Betreuungsangelegenheiten zu besorgen sind und sorgen so für die notwendige Absicherung und rechtliche Vertretung.
Wenn Sie sich gerne für andere Menschen engagieren, ein hohes Maß an Sozialkompetenz und Organisationsgeschick mitbringen, Büroarbeit mögen und auch bereit sind, die erforderliche Sachkunde zu erwerben, könnte für Sie die Tätigkeit als Berufsbetreuer in Betracht kommen.




