Tourismus

Keine Übernachtungssteuern in Bayern

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

I. Befürworter der Entscheidung: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, Übernachtungssteuern in Bayern zu verbieten. „Damit haben alle drei zentralen Verfassungsorgane Bayerns, der Landtag als Legislative, die Staatsregierung als Exekutive und der Verfassungsgerichtshof als Judikative, gleich entschieden, dass es keine zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen geben darf. Wir danken der Bayerischen Staatsregierung für deren klare Haltung, die Voraussetzung für den entsprechenden Landtagsbeschluss gewesen ist, der jetzt auch vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als rechtens bestätigt wurde“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen hätte eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen. Zudem sollten die Einnahmen im Falle Münchens noch nicht einmal der Branche zukommen, sondern in den allgemeinen Stadthaushalt fließen.“

DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt. Es ist nicht die Zeit für neue Steuern oder zusätzliche Belastungen, im Gegenteil: Die Entlastung der Branche ist jetzt gefragt. Corona hatte das Gastgewerbe schon an den Rand des wirtschaftlich Möglichen gebracht, im Nachgang kam es dann zu einem deutlichen Lohnsprung sowie zusätzlich zu immensen Mehrbelastungen unter anderem durch enorm gestiegene Lebensmittelkosten und explodierende Energiepreise. Statt neuer Steuern ist es für das Gastgewerbe extrem wichtig, dass zum 1. Januar 2026 die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Kraft tritt. „Auch hier hat Ministerpräsident Markus Söder sein Wort gehalten und sich wie kein Zweiter für das Gastgewerbe stark gemacht“, so Geppert, „darüber hinaus benötigt die Branche ein flexibleres Arbeitszeitgesetz mit der Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit. Doch auch hier wissen wir die Bayerische Staatsregierung auf unserer Seite.“

In Bayern kommt dem Tourismus als Leitökonomie und Jobmotor eine besondere Bedeutung zu. Rund 600.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus. Hotellerie und Gastronomie bilden dabei das Rückgrat des Tourismus. Für 447.000 Erwerbstätige bietet die Branche im Freistaat Arbeit, das entspricht rund jedem 17. Erwerbstätigen. Darüber hinaus befindet sich nahezu jeder zehnte bayerische Ausbildungsplatz in einem Hotel oder einem Gastronomiebetrieb. Neben der großen Bedeutung der Branche als Ausbilder und Arbeitgeber, gibt es eine weitere Besonderheit: Das Gastgewerbe bietet Arbeits- und Ausbildungsplätze noch in allen Regionen Bayerns, auch in Gebieten, aus denen sich andere Industrien und Dienstleister längstens zurückgezogen haben.

Bericht: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband  / Foto: Rainer Nitzsche (Luftbild: Samerberg mit Blick bis zur Zugspitze)

II. Enttäuscht: Stadt München zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in nicht öffentlicher Sitzung gegen die Städte München, Bamberg und Günzburg entschieden, die sich gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer im Kommunalabgabengesetz gewandt hatten. Das Gericht sieht in dem vom Freistaat Bayern erlassenen Verbot keine unzulässige Einschränkung der kommunalen Finanzhoheit. Aus Sicht des Gerichtes berühre das Verbot weder die originäre Besteuerungskompetenz der Gemeinden noch werde der Kernbereich der Finanzautonomie der Gemeinden verletzt. Die Landeshauptstadt München wird sich mit dem Urteil auseinandersetzen und weitere rechtliche Schritte intensiv prüfen.

Die Stadtkämmerei schätzt die Einnahmen, die für den Münchner Haushalt aus einer Übernachtungssteuer resultieren würden, auf jährlich bis zu 100 Millionen Euro. In ihrer Klage hatten die Städte München, Bamberg und Günzburg auch deutlich gemacht, dass die wissenschaftliche Studienlage keine Effekte auf den Tourismus durch die Einführung einer solchen Steuer zeigt. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Entscheidung des Gerichts müssen wir akzeptieren, auch wenn sie uns nicht gefällt. München ist eine hoch attraktive Stadt und wir tun viel dafür, dass sie auch für den Tourismus attraktiv bleibt. Deshalb wäre es aus meiner Sicht nur fair, wenn unsere Gäste aus dem In- und Ausland einen kleinen finanziellen Beitrag dazu leisten. Der Freistaat weiß, in welch prekärer finanziellen Situation die Kommunen sind. Vor diesem Hintergrund Einnahmemöglichkeiten zu verbieten, die die eigene Bevölkerung nicht belasten, halte ich für grundfalsch.“

Stadtkämmerer Christoph Frey: „Das ist keine gute Entscheidung im Sinne des städtischen Haushaltes. Wir werden in den nächsten Wochen intensiv prüfen, welche Schritte wir noch unternehmen können. So leicht geben wir nicht auf. Eine Vielzahl von Gemeinden hat so eine Steuer bereits eingeführt. Wichtig ist deshalb: Das Gericht hat nicht über die Sinnhaftigkeit einer solchen Steuer entschieden, sondern nur geprüft, ob ein Verbot durch den Gesetzgeber verfassungskonform ist.“ Aus dem In- und Ausland einen kleinen finanziellen Beitrag dazu leisten. Der Freistaat weiß, in welch prekärer finanziellen Situation die Kommunen sind. Vor diesem Hintergrund Einnahmemöglichkeiten zu verbieten, die die eigene Bevölkerung nicht belasten, halte ich für grundfalsch.“ Stadtkämmerer Christoph Frey: „Das ist keine gute Entscheidung im Sinne des städtischen Haushaltes. Wir werden in den nächsten Wochen intensiv prüfen, welche Schritte wir noch unternehmen können. So leicht geben wir nicht auf. Eine Vielzahl von Gemeinden hat so eine Steuer bereits eingeführt. Wichtig ist deshalb: Das Gericht hat nicht über die Sinnhaftigkeit einer solchen Steuer entschieden, sondern nur geprüft, ob ein Verbot durch den Gesetzgeber verfassungskonform ist.“

 



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Toni Hötzelsperger

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