Verdacht der Jagdwilderei und eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz – verletztes Reh in Prien am Chiemsee aufgefunden – Am vergangenen Freitag, 3. Oktober gegen 15.00 Uhr, wurde in einem Waldstück zwischen dem OT Griebling und der Prien (Fluss) von dem Revierinhaber ein verletztes Reh aufgefunden.
Zuvor hatte der Jagdhund des Jägers das Rehwild gestellt, es flüchtete zunächst und legte sich keine 10 Meter weiter nieder. Das Tier zeigte deutliche Verletzungen und war offensichtlich nicht mehr in der Lage zu flüchten. Der Jäger erlöste das Reh vor Ort von seinem Leiden. Beim Aufbrechen des Tieres stellte er fest, dass das Reh sowohl einen Einschuss als auch einen Ausschuss aufwies. Die Mitjäger und Jagdnachbarn befanden sich zur Tatzeit nicht im Revier. Aufgrund der Umstände besteht der Verdacht, dass es sich in diesem Fall um Jagdwilderei handelt.
Jagdwilderei ist kein Kavaliersdelikt
Die Wasserschutzpolizei Prien hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die im Bereich des Tatortes verdächtige Beobachtungen gemacht oder Schüsse gehört haben, sich bei der Polizei Prien unter der Tel. 08051/90570 zu melden! Die Wasserschutzpolizei Prien weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Jagdwilderei eine Straftat darstellt und konsequent verfolgt wird. Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich aneignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Außerdem hat der Täter eine Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz begangen, da er dem Reh ohne vernünftigen Grund aus Rohheit erhebliche Schmerzen und Leiden zufügte. Auch hier sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Darüber hinaus drohen dem Täter der Entzug des Jagdscheins, die Einziehung von Waffen sowie der Verlust der waffen- und jagdrechtlichen Zuverlässigkeit.
Bericht: Polizeiinspektion Prien a. Chiemsee – Archiv-Foto: Hötzelsperger




