Natur & Umwelt

LfL: Hecken und Feldgehölze erneuern

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

In der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar können bestehende Hecken und Feldgehölze in der freien Landschaft wieder fachgerecht erneuert werden. Darauf hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hingewiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Erneuerung auch durch das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) gefördert. Denn diese Arbeit ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der agrarökologischen Funktionen in der Kulturlandschaft.

Für eine Förderung über das KULAP muss ein Antrag bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt und dazu ein Erneuerungskonzept vorgelegt werden. Die Landesanstalt verweist darauf, dass es dafür in ganz Bayern von der LfL zertifizierte Konzeptersteller gibt, die in solchen Erneuerungskonzepten konkrete Maßnahmen für jede beantragte Hecke bzw. jedes Feldgehölz aufzeigen.

Bei der fachgerechten Erneuerung werden die meisten Sträucher bodennah auf Stock gesetzt, also etwa eine Handbreit über dem Boden zurückgeschnitten und so zum Stockausschlag angeregt. Danach treiben die Gehölze umso vitaler wieder aus. Schlehe, Hartriegel und Hasel beispielsweise bilden schon im ersten Jahr Triebe von über 1,50 Metern. Über mehrere Jahre wird die Hecke so abschnittsweise auf Stock gesetzt, um ihre Funktion in der Kulturlandschaft zu erhalten.

Was direkt nach der Maßnahme zunächst wie eine Beeinträchtigung aussieht, ist für viele Gehölze eine wichtige Verjüngung. Denn mangelnde Pflege ist oft die Ursache für eine sogenannte Vergreisung oder das Auseinanderbrechen von Hecken. Damit verlieren sie ihre wichtigen Funktionen für den Erosionsschutz oder auch als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Wertgebende Gehölze wie alte Weißdorne oder Obstgehölze vertragen allerdings einen solchen starken Rückschnitt nur schlecht und bleiben daher stehen. Stehendes und liegendes Totholz bereichern den Lebensraum Hecke zudem.

Eine fachgerechte ökologische Erneuerung ist laut LfL nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung einer naturraum- und regionaltypischen Artenvielfalt in der Kulturlandschaft, sie trägt auch zu einem intakten Landschaftsbild bei. Bei Fragen zur Förderung können sich die Landwirte an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden.

Bericht: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Fotos: Elke Schweiger, LfL


Redaktion

Toni Hötzelsperger

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