Im Einzelnen hat das Kabinett beschlossen:
- Stromsteuerabsenkung auf den EU-Mindestsatz für Landwirtschaft, Handwerk und produzierendes Gewerbe sowie Fortführung der Steuerbefreiung für Strom aus Biomasse. Damit ergibt sich eine Entlastung um 2,00 ct/kWh.
- Zu dem Zuschuss zu Netzentgelten ab 2026 mit bundesweit durchschnittlich 2,00 ct/kWh Entlastung.
- Bürokratieabbau durch höhere Schwellenwerte bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Abschaffung der Berichtspflichten beim Lieferkettengesetz.
- 90-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte in Obst-, Gemüse- und Weinbau vom 1. März bis 31. Oktober.
Felßner machte zugleich deutlich: “Diese Beschlüsse sind wichtige erste Schritte, doch sie können nur der Anfang sein. Nötig sind jetzt weitere Maßnahmen wie die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung, die Steuerbefreiung für Biokraftstoffe sowie verlässliche Perspektiven beim Umbau der Tierhaltung.
Bericht und Foto: BBV




