Gastronomie

Zur Sicherung Wirtschaftsstandort Rosenheim

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bremsen auch in Rosenheim das wirtschaftliche Geschehen drastisch. Deshalb hat die Stadt Rosenheim zusammen mit städtischen Tochterunternehmen ein Sechs-Punkte-Paket für die Unternehmen, Gewerbetreibenden und Selbständigen in Rosenheim erarbeitet.

„Ziel muss es in einem ersten Schritt sein, die Unternehmen so weit wie möglich von Kosten zu entlasten und trotz Öffnungs- bzw. Ausgangsbeschränkungen und damit einhergehenden Nachfrage- und Umsatzausfällen die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Dazu dienen die vom Bund bereits beschlossenen Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld sowie das 10 Mrd. EUR-Soforthilfeprogramm des Freistaats Bayern. Ein wesentlicher Kostenblock ist aber auch die Steuerlast. Hier setzt die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten primär bei der Gewerbesteuer an“, so Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer.

Maßnahmen mit sofortiger Wirkung

Einem Antrag der CSU-Fraktion folgend hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rosenheim gestern (24.03.2020) in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen, dass von der Coronavirus-Pandemie direkt betroffene heimische Unternehmen und Gewerbetreibende für den Rest des Jahres die Stundung speziell der Gewerbesteuer beantragen können. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherstellung der Liquidität der Betriebe. Alternativ kommt die Reduzierung von Gewerbesteuervorauszahlungen für das laufende Jahr 2020 in Betracht. Hierzu sollte beim Finanzamt ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt werden. Außerdem verzichtet die Stadt in der Regel in der Zeit bis Jahresende 2020 auf die gesetzlich vorgesehene Verzinsung der Stundungen.

Die beiden genannten Maßnahmen sollen für alle Betriebe gelten, die in der Corona-Krise einen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Bei Stundungen bis 31. Dezember 2020 sind als Erleichterung bei der Antragstellung betriebswirtschaftliche Nachweise nicht erforderlich. Die Gewährung erfolgt umgehend und unbürokratisch.

Städtische Tochterunternehmen bieten als dritte Maßnahme im Einzelfall an, regelmäßig wiederkehrende finanzielle Belastungen zu reduzieren. Hierzu stehen als Ansprechpartner bei den Stadtwerken Rosenheim die jeweiligen Kundenbetreuer zur Verfügung. Die Veranstaltungs- und Kongress GmbH bietet als Beitrag zur Kostenentlastung zum 31.03.2020 Sonderkündigungsrechte für angemietete Stellplätze in den Parkhäusern an.

komro bietet Express Upgrades

Allein in der vergangenen Woche ist der Datendurchsatz bei der komro um rund 30 Prozent gestiegen. Das Telefonaufkommen ist im gleichen Zeitraum um rund 50 Prozent gestiegen. Die zusätzlichen Nutzungen verteilen sich gleichmäßig über den Tag und sind demnach auf die derzeit ausgeprägte Nutzung von Homeoffice zurückzuführen. „Das Netz der komro ist für Belastungsproben wie diese gut gerüstet, auch bei stark ansteigenden Verkehrsszenarien wird ausreichend Kapazität zur Verfügung stehen“, so komro-Geschäftsführer Gert Vorwalder. Vor diesem Hintergrund bietet die komro Express Upgrades an. Geschäftskunden können von einem Tag auf den anderen in eine neue Wunschbandbreite wechseln. Aufgrund der aktuellen Situation ist das auch mit einer Sonderlaufzeit für nur drei Monate möglich.

Unterstützung auch im Anschluss an die akute Krisenphase

Nach dem Wiederanlaufen der wirtschaftlichen Aktivitäten geht es darum, die Rosenheimer Innenstadt wirksam wieder zu beleben. Das schafft dem städtischen Einzelhandel und der Gastronomie die Möglichkeit, Umsatzausfälle wieder aufzuholen. Dazu prüft das Stadtmarketing in Abstimmung mit dem Citymanagement und dem Handelsverband, ob der am 29. März ausfallende Frühlingsmarkt nach Abschluss der Corona-Krise nachgeholt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass das bayerische Sozialministerium solche Nachholungen zulässt.

Als sechsten Punkt schlägt die Stadt vor, nach Wiederöffnung der Geschäfte zumindest vorübergehend den „Langen Donnerstag“ wieder einzuführen. Die einheitliche Ladenöffnung bis 20 Uhr ist nicht genehmigungspflichtig. Grundvoraussetzung hierfür wäre eine breite Beteiligung des innerstädtischen Handels. Ob zur Förderung der Innenstadt der „lange Donnerstag“ für einige Wochen mit Gratisparken von 18 bis 20 Uhr einhergehen kann, soll vom Stadtrat entschieden werden.

Pressemitteilung: Stadt Rosenheim

Foto: Hötzelsperger – Mittertor am Abend

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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