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Streuobstpakt und weitere Beschlüsse der Bayer. Staatsregierung

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Staatsregierung bringt Bayerischen Streuobstpakt auf den Weg / Erhalt des bayernweiten Streuobstbestandes und Neupflanzung von 1 Million Obstbäumen beschlossen / Umfangreiches Maßnahmenkonzept erarbeitet

Das Kabinett hat heute den „Bayerischen Streuobstpakt“ auf den Weg gebracht. Wesentliche Ziele sind der Erhalt des derzeitigen Streuobstbestandes in Bayern und darüber hinaus die Neupflanzung von insgesamt einer Million Streuobstbäumen. Streuobstbestände gehören mit ca. 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Mit vielen seltenen und gefährdeten Arten sind sie Hotspots der Biodiversität. Mit der bayerischen Streuobstinitiative leistet der Freistaat einen entscheidenden Beitrag zur Artenvielfalt und bewahrt gleichzeitig den Erhalt unserer bäuerlichen Kulturlandschaft. Die Stärkung des heimischen Streuobstanbaus sichert zudem die Eigenversorgung mit gesundem Obst und bietet durch Herstellung vielfältiger Streuobstprodukte wirtschaftliche Wertschöpfung in der Region.

Neben einer hohen Eigenverwertungsquote durch die Bewirtschafter verarbeiten in Bayern ca. 400 Keltereien und rund 4.500 Brenner mehrere 10.000 Tonnen Streuobst pro Jahr. Dennoch sind die Streuobstbestände akut gefährdet. Seit 1965 sind 70 % der Streuobstbestände in Bayern verschwunden. Der aktuelle Streuobstbestand in Bayern wird auf unter 6 Millionen Streuobstbäume geschätzt. Das entspricht einer Fläche von ca. 70.000 ha. Um den Erhalt dieses wertvollen Kulturgutes auch für die Zukunft zu sichern, haben sich auf Initiative der Bayerischen Staatskanzlei und unter der Leitung von Landtagspräsident a.D. Alois Glück die Bayerische Staatsregierung und wichtige gesellschaftliche Gruppierungen (u.a. Landesbund für Vogelschutz, Bund Naturschutz, Bayerischer Bauernverband, Fruchtsaftwirtschaft) in einem Runden Tisch zum Streuobst auf den Erhalt des jetzigen Bestandes sowie die Neupflanzung von 1 Million Streuobstbäumen in Bayern bis zum Jahr 2035 geeinigt. Um diese ambitionierten Ziele umzusetzen, wurde unter der Leitung des Landwirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums von über 30 Expertinnen und Experten aus den wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen rund um das Thema Streuobst ein abgestimmtes und langfristiges Maßnahmenkonzept erarbeitet. Dieses enthält neben neuen Fördermöglichkeiten, Marketingkonzepten und Verbraucherkampagnen auch Forschungsprojekte zur standort- und verarbeitungsspezifischen Sorteneignung. Bildung, Beratung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit sind unverzichtbare Bausteine des Streuobstpaktes, der mit Blick auf das Lebensalter von Obstbäumen von 80 bis 100 Jahren den Charakter eines Generationenvertrages aufweist.
Der Pakt soll von der Staatsregierung mit den im Streuobstanbau engagierten Akteuren im Zuge eines weiteren runden Tisches „Streuobst“ nach der Sommerpause geschlossen werden.

6. Hochwasserschutz in Bayern / Gesteuerte Flutpolder und Rückhalteräume / Kabinett beschließt Fortführung des Flutpolderprogramms an der Donau / Flutpolder in Wörthhof und Bertoldsheim werden zeitlich als letztes realisiert / Dialogprozess vor Ort wird fortgeführt
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat dem Ministerrat zur Bayerischen Hochwasserstrategie, zum durchgeführten Flutpolderdialog und zum weiteren Vorgehen im Rahmen des Bayerischen Flutpolderprogramms berichtet.
Der Ministerrat hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beauftragt, das Flutpolderprogramm an der Donau mit den neun Standorten Leipheim, Helmeringen, Neugeschüttwörth, Bertoldsheim, Riedensheim, Großmehring, Katzau, Wörthhofgroß und Öberauer Schleife fortzuführen. Bei der Umsetzung des Flutpolderprogramms sind die Flutpolder Wörthhof (Baubeginn frühestens ab dem Jahr 2031) und Bertoldsheim (Baubeginn frühestens ab dem Jahr 2032) zeitlich als letztes zu realisieren. Vor jedem Planungs- und Realisierungsschritt sind etwaige neue Erkenntnisse zur weiteren Erforderlichkeit der Vorhaben zu evaluieren.
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird den Dialogprozess vor Ort in Sachen Flutpolder Wörthhof und Bertoldsheim, der aufgrund des Beschlusses des Ministerrats vom 6. Juli 2021 begonnen wurde, auf der Grundlage der Ergebnisse der vertieften Untersuchungen und des heutigen Beschlusses fortführen und im Anschluss dem Ministerrat erneut berichten.

7. Verbesserte Warnung der Bevölkerung in Bayern vor Katastrophenlagen: Ausbau der Sirenenwarnung – Verdopplung der Sirenen in Bayern auf rund 26.000 / Einführung von Warn-SMS auf Bundesebene gefordert
Die Bevölkerung in Bayern soll künftig noch besser vor Katastrophen- und Gefahrenlagen gewarnt werden. Die Staatsregierung hat deshalb das Ziel einer flächendeckenden Versorgung Bayerns mit Sirenen beschlossen. Angestrebt wird, die Zahl der Sirenen in Bayern auf rund 26.000 zu verdoppeln. Eine Sirene hat den Vorteil, dass sie laut und somit innerhalb eines großen Radius gut zu hören ist. Zudem sorgt sie durch den „Weckeffekt“ dafür, dass auch schlafende Personen über eine bevorstehende Gefahr alarmiert werden. Darum sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb geschlossener Bebauungen mit einer Sirenenwarnung erreicht werden können. Zur Umsetzung wurde das bayerische Innenministerium beauftragt, ein Sirenenfinanzierungsprogramm zu erarbeiten, das auf das vorhandene Bundesförderprogramm aufsetzt. Das Sirenenausbauprogramm des Bundes hat derzeit ein Gesamtvolumen von 88 Millionen Euro. Die Staatsregierung wird an den Bund herantreten, dieses Programm angesichts der jüngsten Katastrophen deutlich aufzustocken.
Neben dem Ausbau der Sirenenwarnung erachtet die Staatsregierung auch die zusätzliche Versendung von Warn-SMS, das sogenannte „Cell Broadcasting“, für notwendig, um die Warnung der Bevölkerung zu optimieren. Hiermit können schnell und gezielt Warn- und Verhaltenshinweise an alle Bürgerinnen und Bürger versendet werden, die mit ihrem Smartphone in den Funkzellen einer Gefahrenzone eingeloggt sind. Die Staatsregierung fordert die Bundesregierung daher auf, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Mobilfunkbetreiber zum Versand von Warn-SMS verpflichtet werden können.

8. Kabinett beschließt erweiterte Ladenschlusszeiten für sog. „digitale“ Kleinstsupermärkte ohne Personaleinsatz / Bessere Versorgung des ländlichen Raums
In Bayern dürfen „digitale“ Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 100 Quadratmetern künftig an jedem Werktag rund um die Uhr öffnen, also von Montag bis Samstag außer an Feiertagen. „Digitale“ Kleinstsupermärkte sind Vollsortiment-Supermärkte ohne Verkaufspersonal. Das bedeutet, Kundinnen und Kunden erledigen ihre Einkäufe wie in einem herkömmlichen Supermarkt, scannen und bezahlen die Waren am Ende aber eigenständig. Dieses innovative Konzept ermöglicht eine bessere Versorgung des ländlichen Raums. Außerdem kann so die Wettbewerbsfähigkeit des stationären Handels mit dem Internethandel gestärkt werden, indem die Verfügbarkeit von Waren mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage rund um die Uhr ermöglicht wird. Der Schutz der Sonn- und Feiertage bleibt unangetastet.

Bericht: Bayerische Staatskanzlei
Foto:   Obst- und Gartenbauvereins Prien und Umgebung – Obst und Kulturweg

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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