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Geschwindigkeitsbegrenzung am Frasdorfer Kindergarten

Die Frasdorfer Simsseestraße wird im Bereich des Kindergartens Sankt Margaretha keine Tempo-30-Zone. Bürgermeister Daniel Mair informierte den Gemeinderat, dass das Landratsamt einen Antrag des Kindergarten-Elternbeirats auf eine streckenbezogene, begrenzte, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer und eine Querungshilfe zur Geschwindigkeitsreduzierung abgelehnt habe.

Der Kindergarten-Elternbeirat forderte – zum wiederholten Mal – eine Tempo-30-Zone auf der Simsseestraße vor dem „Haus für Kinder St. Margaretha“ und reichte als Untermauerung dazu zahlreiche Elternunterschriften ein. „Die hohen Geschwindigkeiten der Autos vor dem Haus für Kinder in Richtung Ortsmitte, aber genauso Richtung Ginnerting/Söllhuben, stellen eine große Gefahr für die ankommenden und abholenden Eltern und die kleinen Kinder dar. Dies gilt besonders, da es auch keinen gesicherten Übergang über die vielbefahrene Straße gibt“, so der Vorsitzende des Elternbeirats Dennis Otto in seinem Schreiben an Bürgermeister Mair und den Gemeinderat.

Da in den 35 Jahren seit Bestehen des Kindergartens bereits mehrere Anträge und Anfragen gestellt wurden, ob im Verlauf der Staatsstraße 2362 im Bereich des Kindergartens in der Simsseestraße in Frasdorf eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet werden könne, wurde im Landratsamt unter Beteiligung der Fachstellen der Polizei und des Straßenbaulastträgers die straßenverkehrsrechtliche Situation geprüft und ein ausführliches Gutachten erstellt.

Ein Rechtsanspruch auf die beantragte streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Kindergartens St. Margaretha in Frasdorf besteht nach der aktuellen Rechtslage nicht, war das Ergebnis des Gutachtens. Die Simsseestraße / Staatsstraße 2362 ist eine Hauptverkehrsstraße und bildet zusammen mit den Bundes- und Kreisstraßen im Ort ein durchgängiges Straßennetz. Der Eingang des Kindergartens St. Margaretha in Frasdorf liegt zwar an der Staatsstraße 2362, ist von dieser jedoch durch einen entlang des Kindergartens verlaufenden Gehweg, eine Zufahrtsstraße zum Kindergarten und einen Parkbereich vor dem Kindergarten getrennt und deutlich abgesetzt.

Vom Unfallgeschehen ist die Strecke im Bereich des Kindergartens völlig unauffällig. Auch die in den letzten Jahren von der Polizei durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen und die Auswertungen des gemeindeeigenen Messgerätes ergaben keinerlei Auffälligkeiten. Einschränkungen der Verkehrssicherheit und Ordnung durch Bring- und Abholverkehr oder Parkraumsuche liegen nach Einschätzung der Fachbehörden nicht vor. Die Eltern nutzen zum Bringen und Abholen Ihrer Kinder die von der Staatsstraße 2362 abgehende Zufahrtsstraße zum Kindergarten; diese ist als Einbahnstraße ausgewiesen, Sie halten dort oder nutzen die direkt am Kindergarten vorhandenen Parkplätze. Die vorhandenen Parkplätze sind ausreichend, da nicht alle Kindergarten- und Krippenkinder gleichzeitig gebracht und abgeholt werden; die Parkdauer zum Bringen und Holen der Kinder beträgt in der Regel nur wenige Minuten.

Die Straßenführung der Staatsstraße 2362 ist im Bereich des Kindergartens übersichtlich, Sichteinschränkungen durch Kurven, Senken oder Steigungen sind in diesem Bereich nicht vorhanden.

Das allgemeine Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer ist nach der Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt. Der Fahrzeugführer darf demnach nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Insbesondere gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen muss sich ein Fahrzeugführer durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Das Grundstück des Kindergartens ist vollständig eingezäunt. Auf die Gefahr, dass Kinder im Bereich des Kindergartens ungesichert auf die Fahrbahn laufen, wird der Kraftfahrer durch das an der Staatsstraße 2362 in beiden Fahrtrichtungen angebrachte Gefahrenzeichen „Kinder“ mit Zusatzzeichen „Kindergarten“ hingewiesen. Zusätzlich hat der Kindergarten zwei auffällige gemalte Kinderfiguren aufgestellt, die auf die Einrichtung hinweisen. Außerdem müssen Kinder im Krippen- und Kindergartenalter stets von einer erwachsenen Aufsichtsperson im Straßenverkehr begleitet und beaufsichtigt werden.

Der Gemeinderat nahm das Gutachten zur Kenntnis. Meike Buchauer (PWGF) fragte an, ob es der Gemeinde – trotz dieses Gutachtens – in eigener Zuständigkeit möglich sei, eine Tempo-30-Zone in der Simsseestraße einzurichten. Bürgermeister Mair erklärte dazu, dass die Gemeinde hier keine Möglichkeit habe, die Gemeinde würde hier gegen geltendes Recht verstoßen. Benno Voggenauer (CSU) empfahl eine zusätzliche Beschilderung mit „Freiwillig-Tempo-30“ Schildern, Lorenz Wollschlager (PWGF) regte an zwei zusätzliche Geschwindigkeitsmessgeräte mit Smileys aufzustellen. Diesen Vorschlägen schloss sich das Gremium an, die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Geräte zu beschaffen und regelmäßig am Kindergarten aufzubauen. Obwohl es bisher keine eklatanten Verstöße gegeben habe, soll die Geschwindigkeit durch ständig wiederkehrende Messungen der Polizei am Kindergarten überprüft werden.

Bericht und Bilder: Heinrich Rehberg

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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