Leitartikel

Der Chiemgau  – eine Begriffs-Erklärung

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Von Andreas Hirsch, Bad Reichenhall – Bei dem Begriff „Chiemgau“ hat jeder sofort das Ideal einer bayerischen Urlaubslandschaft vor dem geistigen Auge: eingebettet in sanfte Hügel liegt ein See, während im Hintergrund die Alpen den Horizont bilden. Das alles wird überstrahlt von der Sonne am weiß-blauen Himmel. Dieses positive Image wird freilich für allerhand – auch lukrative – Zwecke genutzt, und man könnte fast den Eindruck gewinnen, der Chiemgau würde sich stetig ausbreiten. Schaut man sich die Geschichte der Gegend an, so lässt sich erkennen, dass es eine ähnliche Entwicklung bereits im Mittelalter gab.

Was aber hatte es mit dieser Region in der Vergangenheit auf sich? „Gau“ ist eine Gebietsbezeichnung aus dem frühen Mittelalter, die oft von Gewässern (Donaugau, Mattiggau, Traungau), Orten (Chiemgau, Salzburggau) oder Landschaftsformen, (Inter Valles – „zwischen den Tälern“) abgeleitet ist. Der Name Chiemgau ist erstmals in dem ältesten Salzburger Güterverzeichnis Notitia Arnonis (788-790) als „pago Chimingaoe“ erwähnt. Die Gebietsbezeichnung geht auf das Dorf Chieming zurück, dessen Name wohl von dem Personennamen Chiemo abgeleitet ist und das auch dem Chiemsee seinen Namen gab. Die in den Quellen genannten Orts- und Landschaftsbezeichnungen sind nicht statisch zu verstehen, sondern waren einer dauernden Wandlung unterzogen. So umfasste der Begriff Chiemgau anfangs nur das Gebiet im direkten Umkreis des Dorfes Chieming und wurde räumlich immer mehr ausgeweitet auf das Gebiet um den Chiemsee sowie bis in die Chiemgauer Alpen. Innerhalb des Chiemgaus lag der nur die Umgebung des Ortes Obing umfassende Obinggau, welcher ebenfalls in der Notitia Arnonis aufscheint.

Eine mögliche politische Bedeutung der mittelalterlichen Gaue konnte von der historischen Forschung bis heute nicht hinreichend geklärt werden. Nach dem Sturz des Herzogshauses der Agilolfinger 788, und der Eingliederung Bayerns in das Frankenreich teilte man das Land in Grafschaften ein, die von Grafen geleitet wurden. Damit hatten die Gaue ihre frühere vermutlich politische bzw. verwaltungstechnische Bedeutung verloren und ihre Namen wurden zu reinen Landschaftsbezeichnungen. Etliche dieser Namen verschwanden im Laufe der Jahrhunderte. „Chiemgau” ist der einzige Gauname der Agilolfingerzeit, der sich in Altbayern bis heute erhalten hat. Allerdings ist noch nicht erforscht, ob die Bezeichnung tatsächlich durchgängig in Gebrauch war oder erst später (im 18. oder zu Anfang des 19. Jahrhunderts) in historisierender Absicht wiederbelebt wurde. Im Mittelalter gehörte das rechte Innufer nicht zum Chiemgau, sondern zum später abgekommenen Gau Inter Valles („Gau zwischen den Tälern“). Dieser umfasste das untere Inntal (Bezirk Kufstein) und das östliche Innufer bis zum Simssee (Landkreis Rosenheim). Das Salzburger Güterverzeichnis Notitia Arnonis (788) nennt im Gau Inter Valles bischöfliche Eigenkirchen in folgenden Orten: Brixlegg, Radfeld, Kundl, Brixen im Thale, Bichlwang, Kufstein, Zell, Ebbs, Erl, Nußdorf, Roßholzen, Altenbeuern, Rohrdorf, Höhenmoos, Lauterbach, Riedering und Sims. Um 600 waren die Bayern in das Gebirge vorgedrungen und hatten das Land in Besitz genommen. Im nördlichen Teil des Gebiets entstand das 1273 erstmals erwähnte Land- und Pfleggericht Rosenheim, das ab 1506 zum Rentamt München gehörte. Im südlichen Teil entstanden die bayerischen Gerichte Kitzbühel (1271), Kufstein (1280) und Rattenberg (1293), die 1504 im Zuge des Landshuter Erbfolgekriegs an Tirol (Österreich) fielen.

Grafengeschlechter im Chiemgau – In den Geschichtsquellen finden sich Hinweise darauf, dass Grafschaften auf Grundlage von Gauen errichtet wurden. Allerdings bestanden innerhalb eines Gaus auch mehrere Grafschaften oder Grafschaften dehnten sich über Gaugrenzen oder mehrere Gaue hinweg aus. Die moderne Geschichtswissenschaft beurteilt die Einführung und Verwendung der Begriffe „Gaugraf“ und „Gaugrafschaft“ durch Historiker des 18. und 19. Jahrhunderts als Konstrukt ohne Quellengrundlage. Im Chiemgau verfügten um 1200 bedeutende Adelsgeschlechter über Besitz und Rechte, starben jedoch im 13. Jahrhundert aus: Im Südwesten und westlich des Chiemsees die Grafen von Falkenstein (erloschen 1272) mit dem Hauptsitz „Hadmarsberg“ (Hartmannsberg) und im Nordwesten die Grafen von Wasserburg (erl. 1259). Den Grafen von Ortenburg und Kraiburg (erl. 1248) gehörte die Herrschaft Marquartstein und Besitz nördlich des Chiemsees. Nach dem Erlöschen dieser Geschlechter wollten sowohl die Salzburger Erzbischöfe als auch die bayerischen Herzöge deren Rechte und Besitz an sich bringen.

Der Chiemgau bleibt bei Bayern – Seit dem 8. Jahrhundert verfügte die Salzburger Kirche im Chiemgau über Streubesitz in 20 Orten. Die Erzbischöfe versuchten, Grafschaften und Gerichte in diesem Gebiet zu erwerben, um damit die Herrschaft über den gesamten Chiemgau zu erlangen. Zunächst aber sicherten sie sich die Herrschaft über den Salzburggau: Nachdem 1229 die Grafen von Lebenau im unteren (nördlichen) Salzburggau ausgestorben waren, konnte der Salzburger Erzbischof Eberhard II. deren Grafschaft größtenteils für sich gewinnen. Den Erwerb der Grafschaft Lebenau sicherte der Salzburger Erzbischof 1245 im ersten Vertrag von Erharting (mit dem bayerischen Herzog) rechtlich ab. Als Gegenleistung musste er auf die Erwerbung der Lehen des Pfalzgrafen Rapoto von Ortenburg, des Grafen Konrad von Wasserburg und der Grafen von Falkenstein rund um den Chiemsee verzichten. Damit gab er sein ursprüngliches Ziel auf, seine Herrschaft bis an den Inn auszudehnen. Der Chiemgau mit Traunstein fiel an die Wittelsbacher. Im zweiten Vertrag von Erharting (1275) erkannte der bayerische Herzog die Westgrenze des Salzburger Herrschaftsgebiets weitgehend an. Diese Grenze bestand im Wesentlichen bis 1810, als das Land Salzburg an Bayern fiel.

Ein paar Grenzfälle – Ein kleines Gebiet des Rupertiwinkels, westlich des Waginger Sees, gehörte ursprünglich zum Chiemgau. In den Güterverzeichnissen des 8. Jahrhunderts erscheinen die Orte Waging und Otting als im Chiemgau gelegen, während das benachbarte Tettelham zum Salzburggau zählte. Auch das Dorf Moosham (heute Stadt Trostberg) bei Lindach und Gumpertsham bei Heiligkreuz (Trostberg) gehörten nach schriftlichen Quellen des 10. Jahrhunderts zum Chiemgau. Seit dem Zeiten Erhartinger Vertrag (1275) lagen diese Orte im Herrschaftsgebiet des Salzburger Erzbischofs und zählen deshalb heute zum Rupertiwinkel. Stein an der Traun bei Traunreut lag seit dem zweiten Vertrag von Erharting (1275) an der Grenze zwischen Bayern und Salzburg. Dabei wurde die Grenze so gezogen, dass die obere Burg auf Salzburger Territorium lag, während die untere Burg und die Höhlenburg auf herzoglich bayerischem Gebiet blieben. Die Burg war Sitz der Hofmark Stein, ein Niedergerichtsbezirk, der urkundlich erstmals 1558 erscheint. Da die Landesgrenze auch das Hofmarksgebiet durchlief, lagen neben dem Hochschloss weitere 14 Anwesen auf salzburgischem Territorium. Es kam immer wieder zu Grenzstreitigkeiten, wie zahlreiche erhaltene Beschwerdeschreiben, Protokolle und „Widerreden“ belegen. Bayern zweifelte die mitten durch das Hofmarksgebiet laufende Landesgrenze nicht an. Doch die Pfleger des bayerischen Landgerichts Trostberg behaupteten seit dem 16. Jahrhundert die Hochgerichtsbarkeit nach dem Gewohnheitsrecht. Zu einer Grenzregulierung kam es 1442 an der Alz bei Trostberg: Der Salzburger Fürsterzbischof Friedrich IV. Truchseß von Emmerberg trat einen Gebietsstreifen östlich der Alz an den bayerischen Herzog ab, die Grenze wurde von der Flussmitte auf die östliche Hangkante verlegt. Trostberg hatte somit mehr Platz, sich auszudehnen. Als Gegenleistung überließen die Wittelsbacher den Fürsterzbischöfen auf Dauer die hohe Gerichtsbarkeit in der Stadt Mühldorf am Inn. Erst damit wurde Mühldorf am Inn vollends ein Teil des Erzstiftes Salzburg, was es bis 1802 blieb.

Verteilt auf Ober- und Niederbayern  – Nach dem Tod Herzogs Otto III. teilten seine Söhne das Herzogtum Bayern im Jahre 1255 unter sich auf: Ludwig II. bekam den westlichen Teil des Herzogtums, fortan „Oberbayern“ genannt mit der Residenzstadt München und die Rheinpfalz. Heinrich XIII. erhielt den östlichen Teil, nun als „Niederbayern“ bezeichnet, das von Landshut aus regiert wurde. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden die bayerischen Land- und Pfleggerichte Rosenheim, Kling, Marquartstein und Traunstein. Das 1273 erstmals erwähnte Land- und Pfleggericht Rosenheim war eine niederbayerische Exklave in zunächst oberbayerischem Gebiet. Nach der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer 1506 wurde es Teil des Rentamts München. Das Priental mit den Herrschaften Hohenaschau und Wildenwart und das Pfleggericht Kling nördlich des Chiemsees gehörten zunächst zu Oberbayern, ab 1392 zu Bayern-Ingolstadt und ab 1447 zu Bayern-Landshut. Nach 1506 kam das Gebiet zum Rentamt Burghausen. Die Gerichte Traunstein und Marquartstein lagen von 1255 bis 1506 in Niederbayern (Bayern-Landshut) und fielen dann an das Rentamt München.

Salzachkreis – Isarkreis – Oberbayern – Mit der Bayerischen Verfassung von 1808 erfolgte die systematische Einteilung des nunmehrigen Königreichs Bayern in Kreise, die den heutigen Bezirken entsprachen. Traunstein, Rosenheim und Reichenhall lagen im Salzachkreis mit der Hauptstadt Burghausen. Als das Land Salzburg 1810 an Bayern gefallen war, wurde es dem Salzachkreis angeschlossen und die Kreisregierung in die Stadt Salzburg verlegt. Geführt wurde die Verwaltung des Salzachkreises vom Generalgouverneur Kronprinz Ludwig von Bayern, dem späteren König Ludwig I., welcher im Schloss Mirabell residierte. Der Salzachkreis war einer der neun bayerischen Verwaltungsbezirke, der neben altbayerischen Gebieten das Land Salzburg, Berchtesgaden, einen Teil Oberösterreichs (darunter das südliche Innviertel) und das Landgericht Kitzbühel in Tirol umfasste. Rosenheim und der Chiemgau westlich von Chiemsee und Alz gehörten nun zum Isarkreis. Nachdem Salzburg 1816 an Österreich übergegangen war, wurde der bayerische Salzachkreis 1817 aufgelöst. Die bisher zum Salzachkreis gehörigen Gebiete wurden dem Isarkreis mit der Kreishauptstadt München angegliedert. Im Jahr 1837 ließ König Ludwig I. das Benennungssystem der bayerischen Kreise nach Flussnamen durch historisierende Bezeichnungen ersetzen, die die Geschichte der bayerischen Landesteile widerspiegeln sollten. Der Isarkreis wurde in Oberbayern umbenannt.

Kirchliche Organisation – Das 739 gegründete Bistum Salzburg, seit 798 Erzbistum, umfasste auch das Gebiet bis zum Inn und zur Rott im heutigen Bayern. Von 1816 bis 1822 wurden die Diözesangrenzen an die Staatsgrenzen angeglichen. Das bayerische Gebiet fiel nun in die Zuständigkeit des Erzbistums München und Freising. Innerhalb der Erzdiözese Salzburg existierte von 1216 bis 1817 das Salzburger Eigenbistum Chiemsee. Der Sitz der Bischöfe von Chiemsee war das Augustiner-Chorherrenstift Herrenwörth auf der Herreninsel im Chiemsee. Sie waren die Weihbischöfe der Salzburger Erzbischöfe und hatten deshalb in Salzburg eine ständige Residenz, den Chiemseehof. Das Bistum Chiemsee umfasste nur zehn Pfarreien westlich und südlich des Chiemsees: Herrenchiemsee, Prien, Eggstätt, Söllhuben und Grassau im Chiemgau. Außerdem Söll, Kirchdorf, St. Johann, Brixen im Thal und St. Ulrich am Pillersee. Die Inhalte dieses Beitrags basieren auf Artikeln in dem heimatkundlichen Internet-Lexikon Bad Reichenhall Wiki (badreichenhallwiki.eu), das vom Verein für Heimatkunde Bad Reichenhall und Umgebung e. V.  betrieben wird. Das Projekt beschäftigt sich zwar mit dem Reichenhaller Raum, manchmal ergibt es sich aber, dass Autoren in ein anderes „Gäu“ zu den Nachbarn ausgrasen.

Bericht und Karten: Andreas Hirsch, email aavhirsch@diebl.de

Größtmöglicher Umfang des Chiemgaus Ende des 8. bis 10. Jahrhunderts nach Notitia Arnonis, Breves Notitiae und weiteren Quellen. Die Karte ist ein Versuch, den Umfang des Chiemgaus durch die urkundlichen Nennungen der benachbarten Gaue in den Quellen einzugrenzen. (Karte: Andreas Hirsch)

Die in der Notitia Arnonis genannten bischöflichen Eigenkirchen im Gau Inter Valles und die an St. Peter (Salzburg) geschenkten Güter zu Oberaudorf im Sundergau. Nach: Hermann Dannheimer, Heinz Dopsch: Die Bajuwaren, Katalog Landesausstellung des Freistaates Bayern und des Landes Salzburg, 1988. (Karte: Andreas Hirsch)

Bedeutende Adelsgeschlechter im Chiemgau und nördlichen Salzburggau um 1200. Nach Diepolder, Spindler: Bayerischer Geschichtsatlas, 1969 und Adel in Bayern, Katalog Bayerische Landesausstellung 2008. (Karte Andreas Hirsch)

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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