Gesundheit & Corona

Aktuell: Bayer. Corona-Beschlüsse

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Februar 2021

  1. Februar 2021
  2. Ministerrat beschließt Erleichterungen ab 1. März 
  3. Bayern deutschlandweit Spitzenreiter bei Auszahlungen der Corona-Wirtschaftshilfen / Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe erfolgreich angelaufen / Bayerische Corona-Hilfsmaßnahmen werden verlängert und ausgebaut 
  1. Ministerrat beschließt Erleichterungen ab 1. März

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, zum 1. März folgende Maßnahmen in Kraft zu setzen:

  • Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2.
  • Ab dem 1. März werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.

Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100 erneut überschreiten, sind sie nach geltendem Recht verpflichtet, die neue Inzidenz „unverzüglich“ bekannt zu machen. Das bedeutet in der Praxis, dass diese Bekanntmachung binnen 24 Stunden zu erfolgen hat (Karenztag). Ab dem auf den Karenztag folgenden Tag findet dann dort nur noch Distanzunterricht statt und sind die Kitas geschlossen.

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  1. Bayern deutschlandweit Spitzenreiter bei Auszahlungen der Corona-Wirtschaftshilfen / Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe erfolgreich angelaufen / Bayerische Corona-Hilfsmaßnahmen werden verlängert und ausgebaut

Bei der Auszahlung der Wirtschaftshilfen liegt Bayern deutschlandweit mit Abstand vorne. Bisher wurden in keinem anderen Bundesland in so kurzer Zeit so viele Anträge bewilligt und Auszahlungen veranlasst: Fast 85 Prozent der eingegangenen Anträge auf Novemberhilfe und 60 Prozent der Anträge auf Dezemberhilfe sind bereits final bewilligt. Insgesamt konnten bereits über 1,2 Milliarden Euro ausbezahlt werden. Dies ist nicht zuletzt der tatkräftigen Unterstützung der über 200 staatlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der hervorragenden Einsatzplanung durch die IHK zu verdanken. Bei der Überbrückungshilfe II wurden bereits fast alle eingegangenen Anträge (94 Prozent) abgearbeitet. Das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III ist am 10. Februar 2021 erfolgreich gestartet. Seither wurden fast 36 Millionen Euro als Abschlagszahlungen ausgezahlt. Zudem kann seit letzter Woche auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige beantragt werden. Mit einmaligen Betriebskostenpauschalen soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden. Innerhalb von vier Tagen sind hier bereits Anträge mit einem Volumen von 31 Millionen Euro eingegangen. Vorschusszahlungen in Höhe von 28 Millionen Euro konnten bereits gewährt werden. Das Corona-Infektionsgeschehen stellt für die bayerische Wirtschaft absehbar über die Jahresmitte hinaus eine enorme Belastung dar. Das Unterstützungsinstrumentarium der LfA Förderbank Bayern und der Bayernfonds werden von der bayerischen Wirtschaft gut angenommen und auch weiterhin benötigt. Deshalb hat der Ministerrat heute beschlossen, dass die bayerischen Corona-Hilfsmaßnahmen verlängert und ausgebaut werden. Die Instrumente der LfA, die Risikoentlastungen des Freistaats Bayern zu Gunsten der LfA und der Bayernfonds werden bis Ende 2021 zu verlängert. Ein Teil der Unterstützungsmaßnahmen wird zudem durch Anhebung des Höchstbetrags für Kleinbeihilfen von 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro an den Finanzierungsbedarf betroffener Unternehmen und Organisationen angepasst.

Bericht und Bilder: Egon Lippert, www.lippert-egon.de

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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