Aus dem Kabinett der Bayerischen Staaatsregierung: Corona – Verlängerung der Schutzmaßnahmen in Bayern / Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV ab dem 10. Dezember 2022
Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 20. Januar 2023 verlängert. Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr wird dabei ab dem 10. Dezember 2022 aufgehoben. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen aufheben.
Bericht: Bayerische Staatskanzlei – Foto: Hötzelsperger