Land- & Forstwirtschaft

Volksbegehren – MdL Klaus Steiner informiert

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Enttäuscht ist der Traunsteiner Stimmkreisabgeordnete im Landtag, Klaus Steiner, von der Haltung der Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“, gegenüber den bayerischen Bauern. Bei einer Diskussion mit dem Kreisverband des Bayerischen Bauernverbandes, im Gasthof Feldwies in Übersee, sprach Steiner von einer nicht nachvollziehbaren Unbeweglichkeit. Hinter dem grundsätzlich zu begrüßenden Anliegen, stehe ein Gesetzentwurf, der zu viele Fragen offenlasse. „Ich hatte in den letzten Tagen gehofft, dass die Unklarheiten über die Folgen z.B. für Landwirte, die jetzt schon extensiv wirtschaften oder freiwillig am Vertragsnaturschutz teilnehmen, von den Initiatoren endlich geklärt werden und man mit den Bauern redet“. Diese Chance sei leider vertan worden. Aus diesem Grund werde er, so Steiner, das Volksbegehren nicht unterstützen.

Angesichts der Tatsache, dass von den 109.000 bayerischen Landwirten jeder Zweite am bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (Kulap), dem mit 280 Mio. Euro pro Jahr stärksten Agrarumweltprogramm in Deutschland, teilnehme, und damit ein wichtiger und wirksamer Beitrag zur Stabilisierung der Artenvielfalt geleistet werde, sei es schade, dass der Weg für mehr Artenschutz nicht gemeinsam mit den Bauern gegangen werde. Hier sei eine große Chance verpasst worden.

Deutliche Kritik kam vom Kreisobmann des Bauernverbandes, Sebastian Siglreithmayer. Der Titel des Volksbegehrens sei irreführend. „Vor uns Bauern müssen die Bienen nicht gerettet werden, weil in den letzten 5 Jahren, vor allem durch freiwillige Maßnahmen der Bauern und staatliche Förderungen, die Bienenvölker in Bayern um 20 Prozent zugenommen haben“, so Siglreithmayer. Es gehe um eine Änderung des Naturschutzrechtes, die bestimmte Maßnahmen gesetzlich vorschreiben und damit die Förderung im Rahmen des Kulap oder des Vertragsnaturschutzes nicht mehr möglich machen. Zumindest sei dies mit aktuellem EU-Recht nicht vereinbar.

„Natur- und Artenschutz werde nur mit den Landnutzern, also den Landwirten funktionieren und nicht mit Verboten“, betonte Irina Esterbauer, Kreisbäuerin im Landkreis Traunstein. „Es trifft damit gerade die kleinteilige, bäuerliche Landwirtschaft, wie man sie in keinem anderen Bundesland vorfindet und die sich in den letzten Jahren sehr erfolgreich ökologisch engagiert hat“, meinte Esterbauer unter Bezugnahme auf die laufende Diskussion, in der oft von Agrarindustrie die Rede sei. „Die haben wir in Bayern weitgehend nicht“. Bei 20 Prozent Anteil Bayerns an der Agrarfläche in Deutschland, kämen 80 Prozent der schützenswerten Arten in Bayern vor. „Diese Zahlen würden bereits jetzt belegen, dass die Maßnahmen in Bayern greifen“, betonte Esterbauer. Sie verstehe nicht, warum die Initiatoren den erfolgreichen Weg, den die bayerischen Bauern mit der massiven Förderung ökologischer Maßnahmen, etwa über das Kulturlandschaftsprogramm gehen, nicht einmal erwähnen.

„Die Landwirte nehmen Ihre Verantwortung ernst! Wir tun bereits vieles und sind auch bereit Leistungen für den Artenschutz zu erbringen. Dies ist aber eine gesamt gesellschaftliche Aufgabe“, sagte der Kreisbauernobmann. „Wir würden uns wünschen, dass auch Beiträge von privaten, kommunalen und gewerblichen Flächen folgen würden. Seit 2011 seien 2500 Kilometer Blühsteifen in Bayern freiwillig angelegt worden. Und wir werden das weiter ausbauen, aber nicht mit Zwang und gesetzlichen Vorschiften, so wie es der Gesetzentwurf fordert. Jeder, der jetzt Vorschiften gegen die Bauern fordere, solle sich das einmal im eigenen Garten vorstellen“, so Siglreithmayer weiter.

Matthäus Michlbauer, Geschäftsführer des BBV in Traunstein bedauerte ebenfalls, dass mit den Bauern nicht geredet und Unklarheiten ausgeräumt werden. Von den 109.000 Landwirten in Bayern nehme jeder Zweite an umweltschonenden Maßnahmen innerhalb des Kulap teil. Hinzu kämen erfolgreiche Schritte im Bereich des Vertragsnaturschutzes. Er bezeichnete den Gesetzentwurf als kontraproduktiv, weil er die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Bayern mit zusätzlichen Vorschiften belaste, aber gerade in dieser Form der Landwirtschaft, wie etwa die der Almbauern, die größte Chance für Umwelt und Artenvielfalt läge. Als Beispiel führte er den Passus „Biolandwirtschaft“ im Gesetzesentwurf an, nachdem der Anteil der Biobauern bis 2030 auf 30 Prozent anwachsen müsse. Bayern habe bereits den höchsten Bioanteil in Deutschland und die höchsten Zuwachsraten. Das aktuelle Problem ist die Tatsache, dass die Nachfrage dem Zuwachs an Bioproduktion auf einem zufriedenstellenden Preisniveau zurzeit nicht folgen kann. Wer eine gesetzliche Quote an Biobetrieben vorschreibe, müsste dann logischerweise auch den Verbraucher gesetzlich zwingen, Bioprodukte zu einem bestimmten Preis zu kaufen.

„Im Übrigen möchten wir im Grünlandgürtel, um Sojaimporte zu reduzieren, weiterhin hochwertiges Grünland erhalten und dies benötigen konventionelle Landwirte und Biobauern gleichermaßen“, so Michlbauer. Deswegen seien die Mähintervalle bei den Grünlandbauern, ob Bio oder konventionell, gleich. Gerade auch für Streuobstanlagen habe der Gesetzentwurf gravierende Folgen. „Ich will und brauche keine gesetzliche Festlegung als Biotop für meine 80 Obstbäume. Wenn diese kommt, werden viele Obstbäume nicht mehr gepflegt und erhalten werden“, meinte Steiner abschließend.

Text und Bildmaterial: Abgeordnetenbüro Klaus Steiner

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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