Der Gemeinderat der Gemeinde Übersee diskutierte in seiner jüngsten Sitzung die Verlängerung bzw. den Neuerlass der Verordnung des Landratsamtes Traunstein über die Beschränkungen für Erholungssuchende in den Wiesenbrütergebieten Grabenstätter Moos, Lachsgang, Schöneggart Bergener Moos, Wildmoos und Staudach Egerndacher Filze.
Bürgermeister Herbert Strauch verlas die Mitteilung des Landratsamtes Traunstein wonach die bisherigen Wiesenbrüterverordnungen zum 14. März dieses Jahres außer Kraft treten. Nun sollen sie verlängert oder neu erlassen werden. Wie vorgesehen ist sollen die bisherigen vier Verordnungen in einer zusammengefasst und neu gegliedert werden. Die zitierten Gesetzesgrundlagen würden aktualisiert und die Flächengrößen korrigiert. Außerdem werde die Definition des Betretens in den Schutzgebieten um den Begriff „Drohnen“ ergänzt.
Allerdings lagen bei der Gemeinderatssitzung die neuen Pläne zu dem Verordnungstext noch nicht vor. Wie der Bürgermeister berichtete, teilte das Landratsamt dazu mit, dass der Sachbearbeiter, der die Pläne überarbeiten werde, dies aus Termingründen frühestens Ende der folgenden Woche tun könne. Die Pläne würden nachgereicht. Ansonsten werde es keine Änderung bei der Abgrenzung der Schutzgebiete geben und auch keine Änderung in Bezug auf die benutzbaren Wege. Nur die Optik und Lesbarkeit der Pläne werde verbessert – so weit das Landratsamt. Die neu abzusegnende Verordnung solle vom 15. März 2025 bis zum 14. März 2025 gelten.
Im Gemeinderat regte sich einiger Unwillen. Christian Maier (Freie Bürgerliste, FBL) hielt die so kurz gesetzte Frist des Landratsamtes ohne entsprechende Pläne für eine Frechheit. Inzwischen habe sich in den Wiesenbrütergebieten gegenüber früheren Jahren einiges geändert. Es gebe zum Beispiel viel mehr Störche, Krähen und Kiebitze, sagte Maier. Vorrangig sei seiner Meinung nach erst mal ein „gescheites Monitoring“ der Vögel, so dass man die geforderte Zustimmung zur Verordnung maximal für zwei Jahre verlängern sollte. Von dem verbotenen Einsatz von privaten Drohnen müssten unbedingt die landwirtschaftlichen Drohnen, die vor allem Rehkitze aufspüren, ausgenommen werden.
Birgit Gnadl (Gemeinsam für Übersee GfÜ) bemängelte, dass die bisher gültigen geografischen Karten von den Schutzgebieten „hinten und vorn nicht stimmen“. Da seien Wege eingezeichnet, die es gar nicht gebe. Auch sie hielt eine richtiges Monitoring für unabdingbar, ebenso, dass landwirtschaftliche Drohnen erlaubt sein müssten. Anton Stefanutti (Grüne) sagte, durch die klimatischen Veränderungen habe sich auch bei der Population der Wiesenbrüter viel geändert. Etwa alle drei Jahre müssten diese Änderungen unbedingt überprüft werden. Christian Maier meinte, auch die Öffentlichkeitsarbeit in diesen Gebieten müsse verbessert werden. Es stünden zwar „ein paar Verbotschilder rum“, die aber dringend aktualisiert werden müssten.
Einstimmig verabschiedete der Gemeindrat den Beschluss, dass dem Antrag nur unter einigen Bedingungen grundsätzlich zugestimmt werde: Die Verordnung solle nur für einige Jahre gelten. Die Definition des Drohneneinsatzes sollte insoweit geändert werden, dass er für die „Kitzrettung“ ohne Ausnahmereglungen und Genehmigungen möglich ist. Angeregt werde außerdem die Verordnung für einige Jahre zu erlassen und währenddessen ein Monitoring durchzuführen, ob sich überhaupt noch Wiesenbrüter in den jeweiligen Gebieten befinden.
Bericht und Repro: Christiane Giesen – Der Große Brachvogel und der Wachtelkönig sind Wiesenbrüter, die in den geschützten Gebieten zu finden ist.